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Versicherungen
Das Prinzip „Versicherung“ – wie funktioniert das?
Versicherungen schützen uns vor finanziellen Folgen von unvorhersehbaren Ereignissen, wie Krankheit, Unfall, Diebstahl, …
Im Grundsatz basieren Versicherungen darauf, dass das Kollektiv die finanziellen Risiken der einzelnen Versicherungsmitglieder übernimmt. Alle Mitglieder zahlen daher einen Beitrag, um sich gegenseitig zu schützen. Wenn etwas passiert/ein Schaden eintritt, bezahlt die Versicherung (abhängig vom jeweiligen Vertrag!) einen Teil oder auch die gesamten anfallenden Kosten.
Welche Versicherungen haben Studierende?
Zwei Versicherungen können Sie nicht umgehen:
- Krankenversicherung – ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
- Gesetzliche Unfallversicherung – schließt ihre Hochschule/Uni für Sie ab.
Sehr sinnvoll ist darüber hinaus eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Laufe des Studiums eine vorausschauende Investition sein.
Gesetzliche Unfallversicherung
Jede*r Studierende ist über seine*ihre Hochschule gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie an der TU oder h_da immatrikuliert sind, besteht ganzjährig Versicherungsschutz.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht auf das außereuropäische Ausland!
Die Unfallversicherung entschädigt für Körperschäden, Ersatz bei Sachschaden ist nicht vorgesehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen. Unfallversichert sind Studierende z. B. während der Teilnahme an Vorlesungen (einschließlich Pausen) und den sonstigen Hochschulveranstaltungen wie Reisen, Besichtigungen, Exkursionen usw., ebenso auf direktem Weg zwischen Wohnung und Hochschule.
Wichtig: Freizeitaktivitäten auf dem Hochschulgelände sind nicht versichert, genauso wenig wie privat organisierte Studienausflüge.
Wenn wirklich einmal etwas passiert: Melden Sie den Unfall unverzüglich!
Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen und zwar durch:
- Leistungen bei Invalidität oder Vollinvalidität
- Bergungskosten
- Leistungen im Todesfall
- Geldleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente)
- Geldleistungen für Hinterbliebene.
Achtung: Ersatz bei Sachschaden ist nicht vorgesehen.
Studierende der h_da...
melden einen Unfall an Student Service Center der h_da über die h_da Webseite: www.h-da.de/studium/studienorganisation/krankenversicherung
Studierende der TU Darmstadt...
melden einen Unfall an das Dezernat IV der TU Darmstadt.
Und zwar über die TU-Webseite „Arbeits- und Wegeunfälle“: www.intern.tu-darmstadt.de/arbeitsunfaelle
Zusätzliche Informationen
Gesetzliche Unfallversicherung an Hochschulen (PDF)
Was sind Wegeunfälle? - Unfallschutz bei Wegeunfall (PDF)
Wann und welche Versicherungen zusätzlich sinnvoll sind, hängt von der individuellen Lebenssituation ab:
Es kann sein, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse anerkannt wird. Diese Möglichkeit besteht insbesondere für Studierende aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Auch private Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden.
WICHTIG: Klären Sie vor Ihrer Einreise mit Ihrer Krankenversicherung, welche Unterlagen dafür benötigt werden und welche Leistungen sie in Deutschland übernimmt. Es kann zum Beispiel sein, dass die Krankenversicherung im Heimatland nicht alle Kosten in Deutschland abdeckt, beispielsweise für Zahnersatz und psychotherapeutische Beratung/Therapie.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Wenn Sie an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnehmen oder ein Studienkolleg besuchen, müssen Sie sich privat versichern.
Wenn Sie den Sprachkurs beendet haben und ein Studium beginnen UND jünger als 30 Jahre sind, können Sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
WICHTIG: Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, in welcher Form der Nachweis über die Krankenversicherung erfolgen soll.
Stimmt, für die Immatrikulation müssen Sie krankenversichert sein. Es besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Es zwei Arten von Krankenversicherung: die gesetzliche und die private.
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie in der Krankenversicherung Ihrer Eltern mitversichert sein. Das nennt sich Familienversicherung und bedeutet, dass Sie kostenfrei mitversichert sind.
Bitte beachten Sie: es gibt Verdienstgrenzen bei der Familienversicherung. Wenn Sie regelmäßig pro Monat insgesamt mehr als 485 Euro verdienen (wenn Sie einen Minijob haben, sind bis zu 520 Euro zulässig), endet die Familienversicherung.
Wenn Sie nicht mehr Familienversichert sein können, können Sie sich günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende (KVdS) versichern lassen. Denn wenn Sie vorher familienversichert waren, bezahlen Sie einen günstigen Studierendentarif. Die Höhe des monatlichen Beitrags orientiert sich an der Entwicklung der BAföG-Bedarfssätze. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Als Alternative können Sie sich auch für eine private Kranken- und Pflegeversicherung entscheiden.
WICHTIG: Wenn man sich für die private Krankenversicherung im Studium entscheiden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Ende: Die Pflichtversicherung für Studierende endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums oder wenn man über 30 Jahre alt ist. Diese Höchstdauer kann im Einzelfall verlängert werden, z. B. bei Behinderung, Geburt und Betreuung eines Kindes, Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg. Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Anzahl der Fachsemester keine Rolle mehr für das Ende der KVdS.
WICHTIG: Auch hier gilt: Es lohnt sich vorher verschiedene Krankenkassen und Tarife genau zu vergleichen.
Bei Unfällen für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr zuständig ist, greift die Freizeit-Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht bei allen Unfällen des täglichen Lebens (24-Stunden-Deckung). Er erstreckt sich hiernach auf alle Unfälle außerhalb der Hochschule und alle außerhalb des direkten Weges zwischen Wohnung und Hochschule.
Diese Versicherung kann sich lohnen, wenn man viel unterwegs ist, häufig mit dem Fahrrad fährt, gerne an Freizeitaktivitäten teilnimmt, oder durch andere Aktivitäten einem Unfallrisiko ausgesetzt ist. Außerdem kann die Versicherung für Studierende sinnvoll sein, wenn Sie aufgrund einer bestimmten Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder diese zu teuer ist.
Den „beweglichen Besitz“ kann man durch eine Hausratversicherung absichern. Das ist erst dann sinnvoll, wenn dieser Besitz teuer/materiell wertvoll ist.
Mit dieser Versicherung ist alles versichert, was zu dem Haushalt gehört: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte. Manche Versicherungen schließen auch das Fahrrad mit ein. Wird bei einem Einbruch in einer Wohngemeinschaft (WG) ein Laptop gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Neubeschaffung eines gleichwertigen Laptops.
WICHTIG: Die Ursache für den Schaden an dem Hausrat ist entscheidend, für die Frage, ob die Versicherung greift oder nicht. Beispielsweise ob es sich um Diebstahl, einen Wasserrohrbruch, … handelt, oder ob sie fahrlässig gehandelt haben, etwa eine Tür offen stehen ließen,…
Für viele Studierende ist auch das Fahrrad besonders wichtig. Die Hausratsversicherung schließt auch beweglichen Hausrat mit ein. Ob Fährräder mitversichert sind, sollten Sie bei der Auswahl der Versicherung vorher bewusst prüfen.
WICHTIG: Wenn Sie ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern wollen – schauen sie vorher genau in der Versicherungspolice nach, ob nur der Diebstahl aus einem abgeschlossenen Raum versichert ist, oder wie das Fahrrad angeschlossen sein muss. Mit einer Erweiterung der Versicherung kann man das Fahrrad auch an der Uni oder in der Stadt versichern.
Möchten Sie jedoch nur das Fahrrad gegen Diebstahl versichern, wäre dies über eine Fahrradversicherung möglich.
Für all diese Situationen ist die Haftpflichtversicherung wichtig. Es ist eine freiwillige Versicherung, aber die wichtigste für Studierende.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Zum Beispiel: die Beschädigung am Laptop eines Freundes oder Schäden in einer WG oder Wohnung, wie Beschädigung des Bodens. Beim Verlust fremder Schlüssel (z.B. WG Schlüssel) kann die private Haftversicherung helfen – wenn Schlüsselersatz zum Leistungsspektrum gehört.
Personenschäden, aber auch Sachschäden können dann schnell in die Hunderttausende gehen. Auch aus dem Grund ist die Haftpflichtversicherung eine gute Absicherung.
Wenn Ihre Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben, sind Sie in der Regel noch über diese mitversichert. Der Schutz besteht für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist ab 25 Jahren) benötigt man eine eigene Haftpflichtversicherung.
WICHTIG: Oft geben Versicherungen eine Altersgrenze für Studierende vor oder erwarten, dass sie ihren Erstwohnsitz noch bei ihren Eltern haben. Der Schlüsselersatz ist nicht in allen Versicherungen enthalten und auch die Höhe des abgesicherten Schadens ist unterschiedlich. Es ist daher wichtig, sich die Bedingungen genau anzusehen.
In dem Fall kann eine Auslandsreisekrankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu ihrer Krankenversicherung sein. Denn gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt im Ausland nicht alle Leistungen. Dies betrifft vor allem Länder, die nicht der EU oder dem Europäischen Währungsraum angehören. Auch die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes spielt dabei eine Rolle.
Mit einer Auslandskrankenversicherung werden sowohl die Behandlungskosten vor Ort als auch der Rücktransport nach Hause übernommen.
WICHTIG: Prüfen Sie auch das Leistungsspektrum und unbedingt den Geltungsbereich der Versicherung. Manche Versicherungen schließen nämlich bestimmte Länder oder Regionen aus, in denen die Kosten für medizinische Behandlung sehr hoch sind, wie zum Beispiel in den USA oder Kanada. Vergleichen lohnt sich.
Eine wichtige Versicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung das zukünftige Einkommen und damit den Lebensunterhalt.
Wenn Studierende arbeitsunfähig sind/werden, erhalten sie meist noch nicht einmal eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für jeden wichtig, denn ohne ein geregeltes Einkommen kann es schnell zu finanziellen Problemen kommen. Grundsätzlich ist niemand vor einer Berufsfähigkeit sicher, daher gilt: je früher, desto besser. Zudem hat man als Studierende beim Abschließen der Versicherung gleich mehrere Vorteile:
- Man bekommt leichter einen Vertrag.
- Aufgrund eines Alters zahlt man niedrigere Beiträge.
- Man bleibt immer in einer günstigen Berufsgruppe.
WICHTIG: Bei der Risikobewertung der Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer die aktuelle Tätigkeit herangezogen. Als Studierende schätzt die Versicherung ihr berufliches Risiko als sehr gering ein. Dadurch werden Studierende in eine günstige Berufsgruppe eingestuft, die dann für ihr gesamtes Arbeitsleben gilt.
Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung sind erst einmal recht hoch. Damit auch Studierende mit einem kleineren Budget diese Versicherung leisten können, bieten einige Versicherer Stufenmodelle an. Das heißt, der Beitrag ist in den ersten Jahren niedriger und steigt ab einer bestimmten Altersgrenze an.
Wo bekomme ich weitere Informationen und Beratung?
Kostenfrei beraten lassen können Sie sich bei unserer Sozialberatung.
Auch die Verbraucherzentralen sind sehr gute Anlaufstellen.
Hilfreiche und zuverlässige Online-Infos finden Sie auf:
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Deutsches Studierendenwerk: Versicherungen für Studierende | Deutsches Studierendenwerk