Die wichtigsten Änderungen!
Anhebung der Altersgrenze
Studierende, die bei Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen die Voraussetzungen nach § 10 BAföG – egal ob für den Bachelor oder Master!
Sie haben in der Vergangenheit bereits eine Ablehnung aufgrund Überschreiten der Altersgrenze erhalten? In diesem Fall können Sie ohne förmliche Antragstellung eine Überprüfung des Bescheids unter Berücksichtigung der neuen Regelungen anfragen. Schreiben Sie uns dafür gerne per E-Mail an.
Erhöhung der Bedarfssätze
zu Hause wohnend | 511 € |
außerhalb der elterlichen Wohnung | 812 € |
studentische Krankenversicherung | 94 € |
studentische Pflegeversicherung | 28 € |
freiwillige Krankenversicherung (Ü30) | bis zu 168 € |
freiwillige Pflegeversicherung (Ü30) | bis zu 38 € |
Kinderbetreuungszuschlag | 160 € |
Freibetrag zum Vermögen des Auszubildenden
- Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 15.000 €
- Nach Vollendung des 30. Lebensjahres: 45.000 €
Erhöhung des Freibetrags für das eigene Einkommen auf insgesamt 6.240 €. Das entspricht monatlich einem Betrag von 520 € in einem Bewilligungszeitrum, der sich über volle zwei Semester erstreckt.
Weitere Änderungen
- Erhöhung der Freibeträge für das Einkommen der Eltern um durchschnittlich 20,75 %
- Erhöhung der Freibeträge, welche aufgrund von Geschwistern vom Einkommen der Eltern abgezogen werden können
- Wegfall des Schriftformerfordernisses
Was bedeutet der Wegfall des Schriftformerfordernisses für mich bei der Antragstellung? Aus dem Schriftformerfordernis wird ein Textformerfordernis. Das bedeutet, dass es genügt, wenn auf der letzten Seite des jeweiligen Antrags erkennbar ist, dass es sich um die erklärende Person handelt z. B. über den ausgeschriebenen Namen. Eine Unterschrift im klassischen Sinne wird nicht mehr benötigt (jedoch weiterhin akzeptiert)!
Die Änderungen treten ab dem 01.08.2022 in Kraft.
Sie erhalten bereits vom Sommersemester 2022 bis zum Ende des Wintersemesters 2023 monatlich BAföG? Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.10.2022 und werden automatisch berücksichtigt.
Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten des bmbf sowie des Deutschen Studentenwerks!