Infowand-Regeln

Organisatorisch-technische Angaben und allgemeine Infowand-Regeln

  • Bitte senden Sie uns Ihre Bild-Datei mindestens eine Woche vor Veröffentlichungswunsch.

    Ad hoc ist in der Regel keine Bearbeitung möglich.

  • Es können höchstens 2 Bilder einer studentischen Gruppe (bzw. einer Hochschul-Stelle oder eines Kooperationspartners des Studierendenwerks) pro Monat hochgeladen werden, mit je einer Woche Laufzeit.

    D. h., entweder können pro Monat 2 Bilder eine Woche lang parallel laufen,

    oder es läuft pro Monat ein Bild eine Woche lang, ein weiteres Bild während einer anderen Woche.

  • Aufgrund großer Nachfrage und begrenzter Kapazität kann es auch bei frühzeitiger Abgabe zu unterschiedlichen Wartezeiten kommen.

    Wir werden daher versuchen Ihr Anliegen zu berücksichtigen, können aber leider keine Gewähr geben, dass Ihre Inhalte wie gewünscht veröffentlicht werden.

  • Die Präsentationen bitte so erstellen, dass die Inhalte selbst und ihre Anordnung einen günstigen Eindruck hinterlassen.
  • Bedenken Sie beim Design Ihrer Infowand-Datei die geringe Standzeit von 10 Sekunden.
  • Beschränken Sie sich deshalb auf wenige klar strukturierte Inhalte.
  • Machen Sie Ihre Verantwortlichkeit für den Inhalt kenntlich, am besten über Ihr oben bzw. zentral platziertes  Logo.
  • Sollten Sie mit Privat-Firmen kooperieren, darf Ihre Bild-Datei/Präsentation nicht als Werbung für Externe missverstanden werden. Firmen-Logos bitte deshalb - wenn überhaupt - nur in kleinerer Größe randständig (unten) platzieren.

 

Benötigtes Datei-Format: Jpg oder png, 72px, rgb

Größe: 1920 x 1080 Pixel (bxh).

Senden Sie Ihre fertige Datei bitte an pr@stwda.de

Infowand-Regeln

Zur Wahrung übergeordneter Interessen können bestimmte Präsentationen von der Darstellung auf den Bildschirmen ausgeschlossen werden, bzw. kann die Zahl der Präsentationen und die Dauer der jeweiligen Display-Anzeige begrenzt werden.

Das Studierendenwerk Darmstadt kann über die Einbindung von Präsentationen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Es weist solche Veröffentlichungswünsche zurück, deren Inhalt gegen eine behördliche Anordnung, gegen Gesetze, gegen die guten Sitten verstößt oder in sonstiger Weise diskriminierend zu wirken geeignet ist.

Als Screen-Inhalte kommen vor allem Veranstaltungs-Informationen in Frage.

Kommerzielle Inhalte und solche, die als Werbung für religiöse, politische und weltanschauliche Gruppierungen sowie als Werbung für Tabak, Alkohol und andere Drogen aufgefasst werden können, sind ausgeschlossen.

Im Besonderen sind Inhalte, die als Werbung für Produkte bzw. Dienstleistungen aufgefasst werden können, welche in Konkurrenz zu den Produkten bzw. Dienstleistungen des Studierendenwerks stehen, nicht zulässig. So sind beispielsweise Veranstaltungshinweise erwünscht, nicht jedoch Hinweise auf Angebote bzgl. Essen und Trinken im Zusammenhang mit den entsprechenden Events oder den Veranstaltungsorten.

 

Kontakt

Hochschulgastronomie

Alarich-Weiss-Str. 3
64287 Darmstadt

Tel.: 06151 16-29553
Fax: 06151 16-29554

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Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 06151 16-29290, 16-29291, 16-29292, 16-29293
Fax: 06151 16-29819

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