Infowand-Regeln
Regeln für Präsentationen studentischer bzw. hochschulnaher Gruppen und Initiativen auf der Infowand
Zur Wahrung übergeordneter Interessen können bestimmte Präsentationen von der Darstellung auf den Bildschirmen ausgeschlossen werden, bzw. kann die Zahl der Präsentationen und die Dauer der jeweiligen Display-Anzeige begrenzt werden.
Das Studierendenwerk Darmstadt kann über die Einbindung von Präsentationen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Es weist solche Veröffentlichungswünsche zurück, deren Inhalt gegen eine behördliche Anordnung, gegen Gesetze, gegen die guten Sitten verstößt oder in sonstiger Weise diskriminierend zu wirken geeignet ist.
Kommerzielle Inhalte und solche, die als Werbung für religiöse, politische und weltanschauliche Gruppierungen sowie als Werbung für Tabak, Alkohol und andere Drogen aufgefasst werden können, sind ausgeschlossen.
Im Besonderen sind Inhalte, die als Werbung für Produkte bzw. Dienstleistungen aufgefasst werden können, welche in Konkurrenz zu den Produkten bzw. Dienstleistungen des Studierendenwerks stehen, nicht zulässig. So sind beispielsweise Veranstaltungshinweise erwünscht, nicht jedoch Hinweise auf Angebote bzgl. Essen und Trinken im Zusammenhang mit den entsprechenden Events oder den Veranstaltungsorten.
Die Präsentationen sind so zu gestalten, dass die Inhalte selbst und ihre Anordnung einen günstigen Eindruck hinterlassen.