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FAQ - Ankommen in Darmstadt: die ersten Tage
- Innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei dem Einwohnermeldeamt anmelden.
- Wenn Sie in Darmstadt wohnen:
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Einwohnerwesen
Stadthaus Grafenstraße
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt
- Wenn Sie in den umliegenden Gemeinden bzw. im Landkreis wohnen: im Meldeamt des jeweiligen Wohnortes
- Die Anmeldung an Ihrem Wohnort ist wichtig, denn dorthin schickt Ihnen die Behörde wichtige Mitteilungen und die Einladungen zu Terminen. An diese Adresse werden Ihnen auch alle Briefe der Ausländerbehörde (ABH) geschickt. Umzüge müssen Sie dem Bürger- und Ordnungsamt daher immer mitteilen.
- Als Nachweis über Ihre Wohnung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung – das Formular dafür finden Sie online. Es muss von Ihrem Vermieter ausgefüllt werden.
- Falls sie noch keinen Wohnraum haben, akzeptieren das Einwohnermeldeamt und die ABH übergangsweise auch eine Wohnungsgeberbestätigung von Hotels, Jugendherbergen oder Pensionen.
- Bei der Anmeldung wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt. Bewahren Sie diese gut auf, denn sie wird immer wieder benötigt.
Bitte beachten Sie: Ohne Unterkunft keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, ohne Anmeldung kein Termin bei der ABH, ohne Termin bei der ABH keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeitserlaubnis.
In den ersten Tagen sollten Sie außerdem:
-
- ein Bankkonto eröffnen
- den Semesterbeitrag überweisen
- eine Krankenversicherung abschließen
- sich immatrikulieren und
- einen Mobilfunk-Vertrag abschließen
Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie im Folgenden.
- Den Semesterbeitrag müssen Sie vor der Immatrikulation bezahlen. (Beachten Sie dabei die Semestertermine und Rückmeldefristen Ihrer Hochschule).
- Sie können den Betrag entweder bei einer Bank einzahlen (gebührenpflichtig) oder von einem Konto überweisen
- Die dafür nötigen Überweisungsträger und Bankdaten stehen in Ihrem Zulassungsbescheid
- Überweisen Sie nicht von Ihrem Heimatland aus, das ist teuer & dauert oft lange.
- Sie benötigen ein deutsches Bankkonto (Girokonto).
- Falls Sie nicht schon aus der Heimat ein deutsches Bankkonto eröffnet haben, sollten Sie das umgehend nachholen. Das ist sehr wichtig, denn ohne Konto können Sie kein Sperrkonto einrichten und den Semesterbeitrag nicht überweisen.
- Viele Banken bieten für Studierende ein kostenloses Konto an
- Bargeld abheben: informieren Sie sich vorher wo Sie bei Ihrer Bank Bargeld bekommen. Ist das an wenigen Stellen möglich, kann es im Alltag sehr aufwändig sein. Manche Banken haben daher Kooperationen mit Supermärkten und Tankstellen, so dass man zusätzlich zu den Geldautomaten dort Bargeld abheben kann. Die meisten Banken zeigen auf ihrer Webseite (oft unter 'Geldautomatensuche') wo die nächste Möglichkeit zum Bargeld abheben ist.
- Vorsicht:
- mit Überziehungsgebühren. Das Girokonto zu überziehen, verursacht oft Gebühren in Höhe von etwa 13%.
- An Fremd-Automaten Geld abzuheben kann mehrere Euro kosten.
- wenn Banken Überziehungskredite anbieten. Diese haben sehr hohe Zinsen
- Bekannte Banken: Deutsche Bank, Sparkasse, Volksbank, Commerzbank…
- Für das Einrichten eines Bankkontos benötigen Sie folgende Unterlagen: Pass, Zulassungsbescheid (diesen bekommen Sie von Ihrer Hochschule), Meldebestätigung (erhalten Sie beim Bürger- und Ordnungsamt).
- Richten Sie für regelmäßige Zahlungen (z.B. Miete, Krankenkassenbeitrag, Telefon, usw.) am besten einen Dauerauftrag ein oder bewilligen Sie einen Lastschrifteinzug.
- Für die Immatrikulation ist eine gültige Krankenversicherung (KV) Voraussetzung!
- Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Empfehlenswert ist eine gesetzliche KV. Diese kosten in der Regel etwa 80€/Monat (für Studierende bis 30 Jahre).
- Bekannte gesetzliche Versicherungen sind z.B.: Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, AOK oder IKK,…
- Vorsicht: Bei privaten KV müssen die medizinischen Leistungen und Medikamente häufig im Voraus bezahlt werden. Außerdem werden nicht alle privaten KV von der Ausländerbehörde akzeptiert (entscheidend ist welche Leistungen eine Krankenkasse übernimmt). Wählen Sie die Versicherung daher nicht nur nach dem Preis aus.
- Falls Sie bereits eine Krankenversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob diese alle Situationen abdeckt, die die Asuländerbehörde voraussetzt. Eine Auslandsreiseversicherung ist nicht geeignet.
- Wenn Sie dem Thema Krankenversicherung Fragen haben oder Unterstützung benötigen hilft unsere Sozialberatung Ihnen gern weiter.
- Beachten Sie die Fristen und Adressen im Zulassungsbescheid!
- Für die Immatrikulation werden meist folgende Unterlagen benötigt:
Pass, Zulassungsbescheid, Krankenversicherungsnachweis, Zahlungsbeleg Semesterbeitrag. - Ob Sie weitere Unterlagen benötigen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid.
- Ob Sie eine Aufenhaltserlaubnis benötigen hängt von Ihrem Herkunftsland ab:
- EU Bürger: benötigen keine Aufenthaltserlaubnis (europäische Freizügigkeit)
- Nicht EU mit Visumspflicht: müssen Aufenthaltstitel innerhalb der Gültigkeit des Einreisevisums (3 Monate) beantragen.
- Nicht EU ohne Visumspflicht (z.B. Japan, USA, Kanada): Aufenthaltstitel muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragt werden, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate geplant ist.
- Zuständig für die Vergabe der Aufenthaltstitel ist die Ausländerbehörde am Wohnort, nicht am Studienort.
Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt an. Erst dann erfährt die Ausländerbehörde, dass Sie in Deutschland angekommen sind.
- Ein Termin für das Beantragen des Aufenthaltstitels sollte Ihnen in der Regel innerhalb eines Monats nach der Anmeldung beim Bürger- und Einwohnermeldeamt zugeschickt werden.
- Es ist aber nicht immer gewährleistet, dass ein Termin rechtzeitig zugeschickt werden kann. Wenn Ihnen einen Monat nach Anmeldung kein Termin zugeschickt wird, sollten Sie sich unbedingt selbstständig um einen Termin kümmern!
- Die Gespräche bei der Ausländerbehörde finden auf Deutsch statt (Amtssprache). Wenn Ihnen das (noch) schwerfällt, dürfen Sie eine Begleitperson mitnehmen, die für Sie übersetzt.
- Eine Begleitung zu Behörden bieten folgende Stellen an:
- In der Einladung der ABH steht, welche UnterlagenSie zum Termin mitbringen müssen. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt
- Pass
- 2 aktuelle biometrische Passbilder
- Nachweis der Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung, Stipendium, Sperrkonto mit ca. 8.820€ für ein Jahr)
- Studienbescheinigung
- Anrufe in die Heimat können sehr teuer werden und der Zugang zum Internet ist sehr wichtig um Informationen zu erhalten und sich zu orientieren z.B. über öffentliche Verkehrsmittel.
- Sie haben die Wahl zwischen einem Mobilfunk-Vertrag (achten Sie auf die Laufzeit des Vertrages) oder dem Kauf von Prepaid-Karten. (Achtung: beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ist seit 2017 Ausweispflicht)
- Wenn Sie sich bei der Wahl des Anbieters oder des Vertrags unsicher sind, bekommen Sie Unterstützung von den comeTOgether Tutoren oder bei unserer Sozialberatung
- In Deutschland ist nicht überall freies W-LAN verfügbar. Mit Ihrer Zulassung erhalten Sie aber Zugang zum kostenlosen W-LAN der TU und der Hochschule.