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FAQ: Leben und Studieren in Darmstadt
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FAQ - Ankommen in Darmstadt: die ersten Tage
- Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
- Zur An- und Ummeldung Ihrer Wohnung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die von Ihrer*m Vermieter*in ausgefüllt werden muss.
- Falls sie noch keinen Wohnraum haben, akzeptieren das Einwohnermeldeamt und die ABH übergangsweise auch eine Wohnungsgeberbestätigung von Hotels, Jugendherbergen oder Pensionen.
Bitte beachten Sie: Ohne Unterkunft keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, ohne Anmeldung kein Termin bei der ABH, ohne Termin bei der ABH keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeitserlaubnis.
Umzüge Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie im Folgenden oder auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt.
- Den Semesterbeitrag müssen Sie vor der Immatrikulation bezahlen. (Beachten Sie dabei die Semestertermine und Rückmeldefristen Ihrer Hochschule).
- Sie können den Betrag entweder bei einer Bank einzahlen (gebührenpflichtig) oder von einem Konto überweisen
- Überweisen Sie nicht von Ihrem Heimatland aus, das ist teuer & dauert oft lange.
- Sie müssen ein deutsches Bankkonto (Girokonto) eröffnen, um den Semesterbeitrag zu überweisen und ein Sperrkonto einzurichten.
- Viele Banken bieten für Studierende ein kostenloses Konto an
- Vorsicht:
- Das Girokonto zu überziehen, verursacht oft hohe Gebühren.
- An Fremd-Automaten Geld abzuheben kann mehrere Euro kosten.
- wenn Banken Überziehungskredite anbieten, haben diese häufig sehr hohe Zinsen.
- Bargeld abheben: informieren Sie sich vorher wo Sie bei Ihrer Bank Bargeld bekommen.
- Für das Einrichten eines Bankkontos benötigen Sie folgende Unterlagen: Pass, Immatrikulationsbescheinigung, Meldebestätigung.
- Richten Sie für regelmäßige Zahlungen (z.B. Miete, Krankenkassenbeitrag, Telefon, usw.) am besten einen Dauerauftrag ein oder bewilligen Sie einen Lastschrifteinzug.
- Für die Immatrikulation ist eine gültige Krankenversicherung (KV) Voraussetzung!
- Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Empfehlenswert ist eine gesetzliche KV. Diese kosten in der Regel etwa 140€/Monat (für Studierende bis 30 Jahre).
- Vorsicht: Private KV übernehmen nicht immer alle medizinischen Leistungen und werden nicht alle von der Ausländerbehörde akzeptiert. Außerdem müssen die medizinischen Leistungen und Medikamente häufig im Voraus bezahlt werden. Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt an. Erst dann erfährt die Ausländerbehörde, dass Sie in Deutschland angekommen sind.
- Vor Ablauf Ihres Einreisevisums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Falls Sie Unterstützung benötigen, bieten folgende Stellen eine Begleitung an: