Darlehen des Studierendenwerks Darmstadt
Voraussetzungen
Gefördert werden Studierende der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Darmstadt, die den Semesterbeitrag für das Studierendenwerk zahlen. Ergänzend zu den staatlichen Förderungen hat das Studierendenwerk Darmstadt Darlehensfonds eingerichtet, aus denen es "seinen" Studierenden in besonderen Notlagen Unterstützung gewährt.
Studienabschlussdarlehen
Diese Darlehen können Studierenden, die keinen Anspruch mehr auf Förderung nach dem BAföG haben und bedürftig sind, für die Studienabschlussphase erhalten (Laufzeit 12 Monate bis zum voraussichtlichen Studienabschluss; maximale Höhe 5.000 €) gewährt werden. Grundsätzlich ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland erwerbstätigen Person, die über regelmäßiges pfändbares Einkommen verfügt, vorzulegen.
Die Rückzahlung erfolgt in Monatsraten von 150,00 € und beginnt zwei Jahre nach dem bei der Beantragung vorgesehenen Studienabschluss.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen.
Fragen, Informationen, Änderungen: darlehen@stwda.de