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Finanzielle Notlagen oder Schulden...
...können während des Studiums schnell entstehen:
- Die Eltern können plötzlich kein Geld mehr schicken,
- der Nebenjob reicht für Extraausgaben nicht aus oder
- ein Handy-Vertrag wurde unterschrieben, aber nicht richtig verstanden.
Unverständliche Schreiben auf „Amtsdeutsch“, unbekannte Rechtsgrundlagen und bürokratische Abläufe verstärken die Notlagen meist noch und verursachen zusätzliche Kosten. Sind die Schulden dann da, fragt sich manch eine/r besorgt: Was passiert jetzt? Wie verhalte ich mich? Wen kann ich um Rat fragen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?
Hier finden Sie Informationen zu typischen Schuldenfallen und Risikofaktoren. Wir zeigen einen Weg auf und geben Tipps, was Sie im Ernstfall tun und an wen Sie sich wenden können.
Risiken
Einige Banken bieten Studierenden an, ihr Konto zu überziehen, d.h. mehr Geld abzuheben als auf dem Konto ist. Diese Kredite sind sehr teuer, denn je nach Bank kommen alle 3 Monate 11-18 Prozent Zinsen zum Minus auf dem Konto hinzu. Wenn das Kreditlimit dadurch überschritten wird, kann das Konto gesperrt/gekündigt werden und die Bank fordert den Kredit zurück. Überziehungskredite sind eine der teuersten Kreditformen und für die Banken ein lukratives Geschäft.
Unsere Empfehlung: prüfen Sie die Bedingungen der Kredite sehr genau. Wenn Sie zusätzliches Geld benötigen, lassen Sie sich beraten, beispielsweise von unser Sozialberatung.
Lange Vertragslaufzeiten finden sich häufig in den Bereichen Mobilfunk, Telefon, TV und Internet, aber auch bei Stromanbietern oder Fitnessstudios. Die Anbieter werben mit günstigen Tarifen, Flatrates und Gratiszugaben, wenn man den Vertrag über einen festen Zeitraum abschließt. Den Vertrag kann man in dieser Zeit normalerweise nicht kündigen - auch wenn man die Leistung nicht mehr will oder braucht. Bei unsicherem und geringem Einkommen ist der Abschluss von Verträgen mit fester Laufzeit daher nicht zu empfehlen.
Unsere Empfehlung: Bitte lesen Sie Verträge/ AGBs (auch das Kleingedruckte) immer gut durch, bevor Sie sie unterschreiben. Lassen Sie sich die Laufzeiten und Kündigungsfristen erklären. Nehmen Sie einen Freund/eine Freundin mitnehmen oder suchen Sie vor Vertragsabschluss eine unabhängige Beratung (z.B. Verbraucherzentrale) auf. Bitte unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht genau verstanden haben.
Die Möglichkeit, teure Artikel wie Notebooks, Elektroartikel, Fernseher, Flüge u.v.m. auf Raten zu kaufen, ist verlockend. Aber dafür fallen normalerweise Zinsen an, die das Produkt letztendlich teurer machen als es eigentlich ist. Und auch bei zinslosen Angeboten gilt: Jeden Monat muss die Rate bezahlt werden.
Unsere Empfehlung: Überlegen Sie gut, ob Sie diese Anschaffung tatsächlich benötigen und ob Sie in der Lage sind die monatlichen Raten zu bezahlen. Rechnen Sie dabei nicht zu optimistisch. Es fallen immer mal kurzfristige ungeplante Ausgaben an. Dafür sollten Sie einen Puffer zur Verfügung haben.
Die Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch, weil medizinische Behandlung sehr teuer ist. Der Nachweis über eine Krankenversicherung wird von Studierenden bei der Immatrikulation und für die Aufenthaltserlaubnis verlangt.
Studierende sind in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bezahlt man die monatlichen Beiträge nicht, wird das Versicherungsverhältnis irgendwann ruhend gestellt. In diesem Fall trägt die Krankenkasse nicht automatisch alle Kosten für notwendige medizinische Behandlung. Besondere Verfahren sind einzuhalten, die Versichertenkarte darf nicht benutzt werden. Die Krankenkassen melden „ruhende Versicherungen“ den Hochschulen und die Rückmeldung an der Hochschule ist dann nicht möglich. Es droht die Exmatrikulation.
In der Vorbereitungsphase des Studiums (Studienkolleg/Sprachkurs) kann man sich noch nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, sondern muss sich privat versichern. Dafür gibt es in Deutschland spezielle Krankenversicherungen für ausländische Studierende, die z.T. sehr günstig sind, dafür aber auch weniger Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen erbringen. Viele Ärzte verwechseln sie mit den „normalen“ privaten Krankenversicherungen. Die Kosten für teurere Medikamente, mehr Untersuchungen etc. müssen Sie selbst bezahlen, wenn vor der Behandlung mit der Versicherung die Kostenübernahme nicht geklärt wurde. Empfehlung: Bitte bestehen Sie beim Arzt darauf, dass er die Behandlungskosten mit Ihrer Versicherung klärt oder fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag.
Private Krankenversicherungen für ausländische Studierende haben meist eine Wartezeit von 3 Monaten. In dieser Zeit wird normalerweise keine Leistung übernommen. Die Behandlung von Krankheiten, die Sie bereits vor Abschluss der Versicherung hatten („Vorerkrankung“), wird ebenfalls nicht bezahlt.
Mit Beginn Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten oder sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung ist bindend für den Rest des Studienabschnittes! Das gilt auch dann, wenn Ihnen Ihre Versicherung kündigt oder die maximale Versicherungszeit erreicht ist. Sie müssen sich dann in einer normalen und sehr teuren privaten Krankenversicherung anmelden.
Wir empfehlen: Versichern Sie sich gesetzlich.
Wie verhalte ich mich bei Schulden?
- Je früher Sie Hilfe suchen, desto besser! Dadurch bleibt Zeit, unbürokratische Lösungen zu finden und negative Konsequenzen abzuwenden.
- Bitte öffnen Sie offizielle Briefe, auch wenn der Inhalt nicht angenehm und schwer verständlich ist. Heben Sie solche Schreiben auf und lassen Sie sie sich erklären. Achten Sie auch auf Widerspruchsfristen – ist eine Frist verpasst, gilt der Sachverhalt als akzeptiert.
- Heben Sie Ihre Kontoauszüge auf. Sie können als Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Situation dienen.
Bei Fragen zu Krediten, Verträgen oder Versicherungen können Sie sich gerne an uns - Ihre Sozialberatung - wenden. Wir behandeln alle Fragen vertraulich und geben keine Informationen an Dritte weiter!
Adressen
Studierende mit Fragen zu Verträgen, Rechnungen und Forderungen können sich an die Rechtsberatungen der ASten und des Studierendenwerks wenden. Termine und Sprechzeiten:
AStA TU - Beratungsangebote
AStA h_da - Beratungsangebote
Studierendenwerk Darmstadt - Rechtsberatung
Stadthaus Frankfurter Straße · Amt für Soziales und Prävention, Abt. Schuldnerberatung und Wohnungssicherungsstelle ·
Adresse: Frankfurter Str. 71 · 64293 Darmstadt
Tel (06151) 13 2163
E-Mail
www.darmstadt.de/Schuldnerberatung
Termine nach Vereinbarung. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Erzhausen, Griesheim, Messel, Pfungstadt, Weiterstadt
Caritasverband Darmstadt e.V. · Schuldnerberatung im Caritaszentrum St. Ludwig · Wilhelm-Glässing-Str. 15 -17 · 64283 Darmstadt · Tel (06151) 500 280 · Sprechzeiten: Di. 13.30-16.00 Uhr
Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Modautal, Mühltal,Ober-Ramstadt, Otzberg, Seeheim-Jugenheim
Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg Beratungsstelle Groß-Umstadt · Am Darmstädter Schloss 2 · 64823 Groß-Umstadt · Sprechzeiten: Di. 10.00-12.00 Uhr
Beratungsstelle Darmstadt · Kiesstraße 14 · 64283 Darmstadt · Sprechzeiten: Mi. 15.00-17.00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Ackermann · Tel (06078) 7823424, Mobil (0160) 2704440
Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Zimmern, Münster, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim
Horizont e.V. Schuldnerberatung · Groß-Umstädter Str. 16 · 64807 Dieburg · Tel (06071) 2009-01 · Sprechzeiten:
Di. 15.30-17.30 Uhr (für Berufstätige) & Do. 9.00 - 12.00 Uhr
Weitere Infos und Hilfen
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen. Mehrsprachige Informationsblätter zu Themen wie Kontopfändung, P-Konto, Wohnungs- und Energiesicherung, gerichtliches Mahnverfahren.
Informationsblätter
Malteser Migranten Medizin - die Praxis liegt im Erdgeschoß des Marienhospitals. Patienten können dort ohne Anmeldung, ohne Papiere oder sonstige Formalitäten hingehen. Anonyme Behandlung ist möglich. Sprechstunde: mittwochs von 14.30 - 18.00 Uhr.
Adresse: Martinspfad 72 · 64285 Darmstadt · Tel (06151) 406116 · mmm-darmstadt@web.de
Webseite MMM
Studierenden der TU und h_da Darmstadt, die in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind, haben die Möglichkeit sich an die Fördervereine Ihrer Hochschule zu wenden.
h_da Studierende wenden sich bitte an: Verein zur Förderung in Not geratener Studierender an der Hochschule Darmstadt e.V.
Die Antragsunterlagen und eine Checkliste finden Sie online.
TU Studierende wenden sich bitte an: Förderverein für in Not geratene Studierende der Technischen Universität Darmstadt e.V.
Die Antragsunterlagen stehen entweder zum Download bereit oder können vor Ort abgeholt werden.
Bitte beschreiben Sie in Ihrem Antrag Ihre momentane Lage so ausführlich und nachvollziehbar wie möglich. Legen Sie Kontoauszüge und Belege bei.
In unverschuldeten Notsituationen können internationale Studienende eine Überbrückungshilfe beantragen:
Evangelische Studierendengemeinde (ESG)
Katholische Hochschulgemeinde (KHG)
Für die Beihilfen bestehen Vergabekriterien!