FAQ zu Bewerbung, Einzug, im Wohnheim und Auszug
Bewerbung
Eine Bewerbung ist jederzeit online möglich. https://studierendenwerkdarmstadt.de/wohnservice/online-bewerbung/
Bevor Sie die Bewerbung ausfüllen, informieren Sie sich bitte auf unserer Website über unsere Wohnheime und Mietpreise. Nach der Bewerbung erhalten Sie alle vier Wochen eine E-Mail von uns, in der Sie Ihr weiteres Interesse innerhalb von sieben Tagen bestätigen müssen.
Ja. Sie können sich auch schon im Vorfeld bewerben. Die Immatrikulationsbescheinigung oder den Studierendenausweis legen Sie bitte spätestens bei Vertragsunterzeichnung vor.
Wohnberechtigt sind grundsätzlich alle immatrikulierten Studierenden der folgenden Hochschulen:
Technische Universität Darmstadt
Hochschule Darmstadt
Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Kontaktperson an Ihrer Hochschule und fragen Sie dort nach, ob für Sie ein Zimmer reserviert worden ist. Erst wenn Sie kein Kontingentzimmer erhalten haben, bewerben Sie sich bei uns.
Die Wohnform kann nicht geändert werden. Änderungen erfolgen nur beim Einzugsdatum und bei der Mietobergrenze. Möchten Sie sich für ein anderes Wohnheim bewerben, müssen Sie sich neu bewerben. Ihre alte Bewerbung wird dadurch storniert.
Nein, die Zimmer werden ausschließlich durch unseren Wohnservice vergeben.
Bei der Entscheidung über die Vergabe einer verfügbaren Unterkunft bleiben Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität der Bewerber*innen grundsätzlich außer Betracht. Bei Wohngemeinschaften ist grundsätzlich eine geschlechtergemischte Belegung möglich.
Wir verfügen über eine Anzahl sogenannter barrierefreier Zimmer. Wenn Sie ein Zimmer mit speziellen Anforderungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Wohnservice.
Wir bieten spezielle Lösungen für Alleinerziehende und Paare mit Kind(ern), Ehepaaren, in Familienwohnungen in unserem Wohnheim „Karlshof“.
Eine Besichtigung mit Interessent*innen durch uns, kann nicht durchgeführt werden, da unsere Zimmer bzw. Wohnungen durchgehend bewohnt sind. Auf unserer Website finden Sie ausführliche Beschreibungen und Bilder der Wohnheime. Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen, klingeln Sie vor Ort und bitten die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung.
In der Regel sind die Zimmer bzw. Wohnungen wie folgt ausgestattet: Bett, Schrank, Schreibtisch, regal und Stuhl möbliert.
In den Küchen sind Kühlschränke und Kochgelegenheiten vorhanden.
Folgendes gehört nicht zur Grundausstattung und muss selbst mitgebracht werden: Töpfe, Geschirr, Bettwäsche, Kleinelektrogeräte wie: Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine etc.
Unsere Wohnheime verfügen über einen Internetanschluss. Infos bezüglich der Internetanbindung erhalten Sie bei Ihrem Einzug oder im Download-Bereich.
Eine durchschnittliche Warmmiete für ein Zimmer beträgt rund 395,00€ im Monat.
Eine Warmmiete setzt sich aus Grundmiete und der Betriebskostenpauschale zusammen. Die Grundmieten variieren nach der Zimmergröße, Ausstattung des Wohnheims und der Wohnform. Die Betriebskostenpauschale beinhalt im wesentlichen Wasser, Heizung, Müllentsorgung und in vielen Wohnheimen auch Strom (s. unsere Website).
Der Rundfunkbeitrag ist im Mietpreis nicht enthalten.
Die Nutzung von Waschmaschine und Trockner in unseren Waschräumen muss separat (bargeldlos) vor Ort gezahlt werden.
Sie können einen PKW-/Motorrad-Stellplatz, falls vorhanden, anmieten. Dafür schließen Sie mit uns einen gesonderten Stellplatznutzungsvertrag ab.
Ihre Bewerbung und alle personenbezogene Daten werden gelöscht. Sie müssen sich, bei bestehendem Interesse, wieder neu bewerben.
Ja, die Kaution beträgt drei Grundmieten.
Einzug
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Unsere Zimmer werden immer für volle Monate vermietet.
Sie unterschreiben Ihren Mietvertrag nach Terminvergabe persönlich bei unserem Wohnservice Vor-Ort in Ihrem Wohnheim. Für den Abschluss des Mietvertrages benötigen Sie die vorab versandten Vertragsunterlagen, sowie einen gültigen Personalausweis und Ihren aktuellen Studierendenausweis.
Ihre Schlüssel werden Ihnen von unserem Wohnservice Vor-Ort bei Ihrem Einzug ausgehändigt.
In der Regel ist die persönliche Anwesenheit Voraussetzung. In Ausnahmefällen kann der Einzug mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Ausweises auch von einem Dritten vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie Ihre komplette Bettwäsche (Kopfkissen, Decken und Bezüge) mit. Für die Küche brauchen Sie gegeben falls Töpfe, Geschirr, Besteck, Wasserkocher usw.
Grundsätzlich Nein. Nur in wenigen Ausnahmen ist es erlaubt. Bitte sprechen Sie mit uns im Vorfeld.
Alle unsere Zimmer und Apartments, sind möbliert. Die Einrichtungsgegenstände, die dem Studierendenwerk Darmstadt gehören, dürfen nicht aus dem Zimmer entfernt werden.
Nein, die Tierhaltung ist in unseren Wohnheimen grundsätzlich nicht gestattet.
Ja, spätestens zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden oder ummelden. Die dafür benötigte Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei Mietvertragsabschluss von unserem Wohnservice Vor-Ort.
Jeder, der in Darmstadt nicht mit seinem ersten, sondern mit dem zweiten Wohnsitz gemeldet ist, muss 15 Prozent seiner Jahres-Kaltmiete an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlen. Einzelheiten erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt.
Ja. Auch als Wohnheimbewohner*in sind Sie verpflichtet sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Informationen dazu finden Sie: https://www.rundfunkbeitrag.de/
Die meisten Wohnheime verfügen über Fahrrad- und PKW-Stellplätze.
Im Wohnheim
Die Wohndauer ist höchstens auf 4 Jahre (acht Semester) begrenzt. Nur in Härtefällen kann der Mietvertag noch um ein Semester verlängert werden. Siehe: § 7.4 der Belegungsordnung.
Die Wohnzeit in einem anderen Wohnheim des Studierendenwerks wird auf die Höchstwohndauer angerechnet.
Die Mindestmietdauer beträgt ein Semester.
Die Wohndauer pro Mietvertrag ist auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt und kann um weitere 24 Monate verlängert werden.
Die Miete wird per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) am 6. eines jeden Monats eingezogen.
Das Zimmer kann mit Zustimmung des Studierendenwerk Darmstadt untervermietet werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite "Untervermietung"
Die Anschlüsse für Fernseher und Internet sind bereits vorhanden.
Ja. Alle unsere Wohnheime sind mit einem Waschraum ausgestattet.
Umzüge sind auf schriftlichen Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für Umzüge wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100€ erhoben.
Sie können Ihren Mietvertrag direkt beim Wohnservice in Ihrem Wohnheim kündigen. Sollten Sie nicht vor Ort sein, lassen Sie dem Studierendenwerk Darmstadt Ihre Kündigung schriftlich und unterzeichnet, mit der Post zukommen. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Regelung in Ihrem Mietvertrag. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht formgerecht und kann nicht akzeptiert werden.
Die Einzelheiten finden Sie unter:
Schäden oder Mängel an der Mietsache (z. B. in dem Zimmer, der Küche oder im Bad) sind unverzüglich dem Wohnservice zu melden, um größere Folgeschäden vermeiden zu können.
Die Notfall-Regelung finden Sie als Aushang in Ihrem Wohnheim.
Bei Störungen mit Ihrem Internetzugang kontaktieren Sie bitte den/die Netz-Tutor*in in Ihrem Wohnheim. Die Kontaktdaten haben Sie mit Ihren Vertragsunterlagen erhalten.
Link zur Selbsthilfe: https://lanwiki.stwda.de
Auszug
Nach Erhalt unserer Kündigungsbestätigung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Vorabnahme- und Auszugstermin mit dem Wohnservice im Ihrem Wohnheim.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt 3 Monate nach Vertragsende auf das von Ihnen benannte Konto. Zur Auszahlung der Kaution ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll erforderlich.
Auszugstermine werden von dem Wohnservice in den Wohnheimen koordiniert. Die Übergabe Ihres Zimmers muss spätestens am Tag des Vertragsendes (Montag-Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bzw. Freitag zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr) erfolgt sein. Ist dies ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, muss die Übergabe an einem davorliegenden Werktag erfolgen. (Allg. Mietbedingungen, Punkt XV).
Vor dem geplanten Auszug wird ein Vorabnahmetermin mit Ihrem Wohnservice vereinbart.
Bei Zimmerübergabe wird Ihr Zimmer auf Schäden und Sauberkeit überprüft und es wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sämtliche Schlüssel sind zurück zu geben. Das Zimmer kann nach erfolgtem Auszug und erfolgter Schlüsselrückgabe nicht mehr betreten werden.
Die Zimmerübergabe sollte in jedem Fall persönlich durchgeführt werden. Sollten Sie verhindert sein, so können Sie in Ausnahmefällen eine Vertrauensperson schicken. Diese Person muss dann eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises vorzeigen.