FAQ zu Bewerbung, Einzug, im Wohnheim und Auszug
Bewerbung
Ja. Sie können sich auch schon im Vorfeld bewerben. Die Immatrikulationsbescheinigung oder den Studierendenausweis legen Sie bitte spätestens bei Vertragsunterzeichnung vor.
Wohnberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden der folgenden Hochschulen:
Technische Universität Darmstadt
Hochschule Darmstadt
Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Kontaktperson an Ihrer Hochschule und fragen Sie dort nach, ob für Sie ein Zimmer reserviert worden ist. Erst wenn Sie kein Kontingentzimmer erhalten haben, bewerben Sie sich bei uns.
Nur eine Änderung hinsichtlich der gewünschten Wohnform oder des Beginns ist jederzeit telefonisch oder per E-Mail möglich. Möchten Sie sich für ein anderes Wohnheim bewerben, müssen Sie sich neu bewerben. Ihre alte Bewerbung wird dadurch storniert.
Nein, die Zimmer werden nur durch unseren Wohnservice vergeben.
Die Zimmervergabe erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung (geschlechtsneutral). Dadurch haben wir überwiegend gemischte WGs. Bewerber*innen können gerne bei der Bewerbung unter „Hinweise" persönliche Wünsche äußern.
Das Studierendenwerk verfügt über eine Anzahl sogenannter barrierefreier Zimmer. Wenn Sie ein Zimmer mit speziellen Anforderungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Wohnservice.
Wir bieten spezielle Lösungen für Alleinerziehende und Paaren mit Kind(ern) z. B. in Familien Wohnungen im Wohnheim „Karlshof".
Eine Besichtigung ist nicht möglich, da unsere Zimmer bzw. Wohnungen durchgehend bewohnt sind. Auf unserer Website finden Sie ausführliche Beschreibungen und Bilder der Wohnheime. Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen, klingeln Sie vor Ort und bitten die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung.
In den Wohnheimen „Neckarstraße" und Pallaswiesenstraße" werden die Zimmer unmöbliert vermietet.
In allen anderen Wohnheimen sind die Zimmer in der Regel mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Regal und Stuhl möbliert. In den Küchen sind Kühlschränke und Kochgelegenheiten vorhanden.
Folgende Utensilien gehören nicht zur Grundausstattung: Bettzeug (Decke, Kissen) und Bettwäsche; Töpfe und Geschirr; Kleinelektrogeräte, Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine usw.
Unsere Wohnheime verfügen über einen Internetanschluss. Infos bezüglich der Internetanbindung erhalten Sie bei Ihrem Einzug.
Eine durchschnittliche Warmmiete für ein Zimmer beträgt rund 320,00€ im Monat.
Eine Warmmiete setzt sich aus Grundmiete und der Nebenkostenpauschale zusammen. Die Grundmieten variieren nach der Zimmergröße, Ausstattung des Wohnheims und der Wohnform. Die Nebenkostenpauschale beinhalt im wesentlichen Wasser, Heizung, Müllentsorgung und in vielen Wohnheimen auch Strom (s. unsere Website).
Der Rundfunkbeitrag ist im Mietpreis nicht enthalten.
Die Nutzung von Waschmaschine und Trockner in unseren Waschräumen muss separat (bargeldlos) vor Ort gezahlt werden.
Sie können einen PKW-/Motorrad-Stellplatz, falls vorhanden, anmieten. Dafür schließen Sie mit uns einen gesonderten Stellplatznutzungsvertrag ab.
Ihre Bewerbung und alle personenbezogene Daten werden gelöscht. Sie müssen sich, bei bestehendem Interesse, wieder neu bewerben.
Ja, die Kaution beträgt drei Grundmieten.
Einzug
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Unsere Zimmer werden immer für volle Monate vermietet.
Sie unterschreiben Ihren Mietvertrag nach Terminvergabe persönlich bei unserem Wohnservice Vor-Ort in Ihrem Wohnheim. Für den Abschluss des Mietvertrages benötigen Sie folgende Unterlagen: einen gültigen Personalausweis/Reisepass, den aktuellen Studierendenausweis oder die Immatrikulationsbescheinigung, eine Bankverbindung für eine SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung).
Ihre Schlüssel werden Ihnen von unserem Wohnservice Vor-Ort bei Ihrem Einzug ausgehändigt.
In der Regel ist die persönliche Anwesenheit Voraussetzung, um einziehen zu können. In Ausnahmefällen kann der Einzug mit einer Vollmacht und einer Kopie Ihres Ausweises auch von einem Dritten vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie Ihre komplette Bettwäsche (Kopfkissen, Decken und Bezüge) mit. Für die Küche brauchen Sie gegeben falls Töpfe, Geschirr, Besteck, Wasserkocher usw.
Grundsätzlich Nein. Nur in wenigen Ausnahmen ist es erlaubt. Bitte sprechen Sie mit uns im Vorfeld.
Für die Wohnheime „Pallaswiesenstraße" und „Neckarstraße" benötigen Sie eigene Möbel.
Andere Wohnheime sind möbliert und die Einrichtungsgegenstände, die dem Studierendenwerk gehören, dürfen nicht aus dem Zimmer entfernt werden.
Nein, die Tierhaltung ist in unseren Wohnheimen grundsätzlich nicht gestattet.
Ja, spätestens zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden oder ummelden. Die dafür benötigte Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie bei Mietvertragsabschluss von unserem Wohnservice Vor-Ort.
Jeder, der in Darmstadt nicht mit seinem ersten, sondern mit dem zweiten Wohnsitz gemeldet ist, muss 15 Prozent seiner Jahres-Kaltmiete an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlen. Einzelheiten erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt.
Ja. Auch als Wohnheimbewohner*in sind Sie verpflichtet sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Informationen dazu finden Sie: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5281/Merkblatt_Studierende.pdf
Die meisten Wohnheime verfügen über Fahrrad- und PKW-Stellplätze.
Im Wohnheim
Die Wohndauer ist höchstens auf 4 Jahre (acht Semester) begrenzt. Nur in Härtefällen kann der Mietvertag noch um ein Semester verlängert werden. Siehe: § 7.4 der Belegungsordnung.
Die Wohnzeit in einem anderen Wohnheim des Studierendenwerks wird auf die Höchstwohndauer angerechnet.
Die Mindestmietdauer beträgt ein Semester.
Die Wohndauer pro Mietvertrag ist auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt und kann um weitere 24 Monate verlängert werden.
Die Miete wird per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) am 6. eines jeden Monats eingezogen.
Während des Praktikums oder Auslandssemesters können die Zimmer zwischenvermietet werden.
Melden Sie uns die Untervermietung/Zwischenvermietung. Der Wohnservice prüft und nach Genehmigung erstellt den Zwischenmietvertrag. Bitte beachten Sie, dass nur ausschließlich immatrikulierte Studierende der TU-Darmstadt und der Hochschule Darmstadt Ihr Zimmer zwischenmieten dürfen.
Die Anschlüsse für Fernseher und Internet sind bereits vorhanden.
Ja. Alle unsere Wohnheime sind mit einem Waschraum ausgestattet.
Umzüge sind auf schriftlichen Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für Umzüge wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100€ erhoben.
Sie können Ihren Mietvertrag direkt beim Wohnservice in Ihrem Wohnheim kündigen. Sollten Sie nicht vor Ort sein, lassen Sie dem Studierendenwerk Ihre Kündigung schriftlich und unterzeichnet, mit der Post zukommen. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der Regelung in Ihrem Mietvertrag.
Die Einzelheiten finden Sie unter:
Schäden oder Mängel an der Mietsache (z. B. in dem Zimmer, der Küche oder im Bad) sind unverzüglich dem Wohnservice zu melden, damit keine größeren Folgeschäden entstehen können.
Die Notfall-Regelung finden Sie als Aushang in Ihrem Wohnheim.
Probleme mit dem Internet sind dem Netz-Tutor, der Netz-Tutorin zu melden. Kann der zuständige Netz-Tutor, die Netz-Tutorin nicht erreicht werden, ist sein/e Stellvertreter*in zu kontaktieren. Eine Liste der Netz-Tutor*innen finden Sie hier: https://studierendenwerkdarmstadt.de/wohnservice/internetzugang/
Sollte auch diese/r nicht erreichbar sein, ist die IT-Abteilung des Studierendenwerks der nächste Ansprechpartner.
Auszug
Nach Erhalt unserer Kündigungsbestätigung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Vorabnahme- und Auszugstermin mit dem Wohnservice im Ihrem Wohnheim.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt 3 Monate nach Vertragsende auf das von Ihnen benannte Konto. Zur Auszahlung der Kaution ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll erforderlich.
Auszugstermine werden von dem Wohnservice in den Wohnheimen koordiniert. Die Übergabe Ihres Zimmers muss spätestens am Tag des Vertragsendes (Montag-Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bzw. Freitag zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr) erfolgt sein. Ist dies ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, muss die Übergabe an einem davorliegenden Werktag erfolgen. (Allg. Mietbedingungen, Punkt XV).
Vor dem geplanten Auszug wird ein Vorabnahmetermin mit Ihrem Wohnservice vereinbart.
Bei Zimmerübergabe wird Ihr Zimmer auf Schäden und Sauberkeit überprüft und es wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sämtliche Schlüssel sind zurück zu geben. Das Zimmer kann nach erfolgtem Auszug und erfolgter Schlüsselrückgabe nicht mehr betreten werden.
Wenn Sie bei der Zimmerübergabe verhindert sind, so können Sie eine Vertrauensperson schicken. Diese Person muss dann eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises vorzeigen.