Sozial gefördert studieren
Aktuelles
Unsere Zuständigkeiten sich ab dem 16.01.2023 geändert. Hier finden Sie Ihre (neue) Ansprechperson!
Folgeantrag nicht vergessen! Ausbildungsförderung kann erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist, geleistet werden. Reichen Sie umgehend Ihre Unterlagen ein, um noch Förderung für den laufenden Monat zu sichern. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formblatt 1 oder Formblatt 9
- Studienbescheinigung nach § 9 BAföG für das aktuelle Semester
- Formblatt 3 der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr
- Einkommensnachweise der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr
Online-Antrag gleich stellen über www.bafoeg-digital.de
Sie wollen Unterlagen nachreichen? Nutzen Sie die digitale Übermittlung Ihrer Unterlagen über Bafög-Digital, BAföGdirekt oder den Dokumenten-Upload.