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FAQ - Studieren mit Behinderung und/oder chron. Erkrankung(en)
Begriffsdefinitionen
"Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
(Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen)
Chronische Krankheiten können länger andauernde Krankheiten oder mit episodischem Verlauf sein (z.B. chronische Darmerkrankungen, Epilepsie). Wenn sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe führen, handelt es sich um eine Behinderung (auch wenn sich viele der Betroffenen selbst nicht als „behindert“ bezeichnen).
Zugang zum Studium
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wollen, können Sie Sonderanträge stellen, die helfen sollen behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Es sind folgende Anträge möglich. Bitte beachten Sie, dass diese zusammen mit dem Antrag auf einen Studienplatz gestellt werden müssen.
Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
Wann: Wenn die Abiturnote behinderungsbedingt schlechter ausgefallen ist, als es ohne Behinderung der Fall gewesen wäre.
Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit
Wann: Wenn das Abitur behinderungsbedingt erst später gemacht wurde, als es ohne Behinderung möglich gewesen wäre. Beispielsweise wenn krankheits-/ behinderungsbedingt ein Schuljahr wiederholt werden musste.
Härtefallantrag (Sofortige Zulassung zum Studium)
Nachteilsausgleich
Durch Nachteilsausgleiche sollen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen kompensiert werden.
Sie sind gesetzlich verankert und können von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die Organisation und Durchführung des Studiums beantragt werden, z.B. beim Zugang der Hochschule, im Studium, in Prüfungen, beim Bezug von BAföG oder der Nutzung von Hochschul-Bibliotheken.
Gerade für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist die Einhaltung zeitlicher oder formaler Vorgaben nicht möglich. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzugleichen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.
Der Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt sein. Grundsätzlich haben Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten zwar einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Form davon.
Studierende, die eine längerfristige Beeinträchtigung (länger als sechs Monate) nachweisen, können einen Nachteilsausgleich beantragen.
Ein Schwerbehindertenausweis ist für die Antragstellung nicht erforderlich.
Wird der Nachteilsausgleich für eine Prüfungssituation benötigt, sollte der/die Betroffene früh genug mit dem zuständigen Prüfungsausschuss und dem/der Prüfer:in Kontakt aufnehmen, um alle Formalitäten zu klären.
Betrifft der Nachteilsausgleich die Modifikation der Studienbedingungen (z.B. individueller Studienplan, Verlegung eines Praktikums) wird vorab geprüft, wer für die jeweilige Bewilligung, zuständig ist.
Bei einem Nachteilsausgleich, der die Abschlussarbeit betrifft, wird der Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsausschuss/Prüfungsamt gestellt.
Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Bei Fragen und für Unterstützung können Sie sich an unsere Sozialberatung wenden.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss schriftlich beim Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt oder anderen dafür bestimmten Stellen erfolgen.
Im Antrag müssen die gewünschten Prüfungsmodifikationen benannt und deren Erforderlichkeit begründet werden. Die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkung ist durch Nachweise zu belegen (es muss keine Diagnose genannt werden!). Geeignete Nachweise können, sein (ein oder mehrere):
- Stellungnahme von dem behandelnden Psychotherapeuten
- Behandlungsberichte von Krankenhaus oder Reha-Aufenthalt
- Stellungnahme von Reha-Trägern
- Bewilligungsbescheide von Trägern der Eingliederungshilfe
- (Schwer-)Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Hochschule/Universität
Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
In der Online-Bibliothek (externer Link) des Deutschen Studentenwerks sind unter diesem Stichwort viele Informationen abrufbar: Allgemeine Merkblätter, Leitfäden
Dort gibt es auch Informationen zu speziellen Erkrankungen und Beeinträchtigungen wie bspw.
- Autismus
- Legasthenie oder Dyskalkulie
- psychische Erkrankungen
- Sehbeeinträchtigungen
Finanzierung
Für die Finanzierung des Studiums für Studierende mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung gelten erstmal dieselben Regeln, wie für alle anderen Studierenden: das Studium muss durch Vermögen oder Einnahmen der Studierenden oder ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen finanziert werden. Ist dies nicht möglich, kann BAföG beantragt werden.
Normalerweise sind im Studium Leistungen der Grundsicherung über SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) vom Grundsatz her ausgeschlossen. Wenn sich Studierende allerdings in einer besonderen Lebenslage während des Studiums befinden (z.B. in Härtefallsituationen, bei krankheitsbedingter Beurlaubung, für die Finanzierung von behinderungsbedingten Zusatzkosten), können sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben.
Stipendien und Kredite sind auch eine Möglichkeit, das Studium zu finanzieren.
Einige Stiftungen fördern speziell Studierende mit einer Behinderung. Dazu gehören u. a. folgende:
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Georg-Leffers-Stiftung Zielgruppe: Studierende mit einer Behinderung, von denen staatliche oder andere Zuwendungen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichender Höhe beansprucht werden können.
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Stiftung Darmerkrankungen Zielgruppe: Studierende, die an Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn leiden
Natürlich können Sie sich auch um sonstige Stipendien bemühen: siehe unsere FAQ Stipendium finden
Studierende mit Bezug von BAföG
Für Studierende mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung gibt es beim Bezug von BAföG eine Reihe von Sonderregelungen, die folgende Bereiche betreffen:
- Altersgrenze
- Einkommenermittlung
- Vermögensfreibeträge
- Förderungshöchstdauer
- Studiengangswechsel
- Darlehensrückzahlung
Um über Ihre individuelle Situation zu sprechen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit der Sozialberatung oder wenden sich direkt an die Kolleg*innen der Studienfinanzierung
Können Studierende vorübergehend ihrem Studium wegen Krankheit nicht nachkommen, wird BAföG für längstens drei weitere Monate ausgezahlt.
Dauert der Ausfall länger, muss das zuständige BAföG-Amt unbedingt darüber informiert werden, um Rückforderungen zu vermeiden. Die Zahlungen werden dann bis zur Wiederaufnahme des Studiums eingestellt. Hier ist zu überlegen, ob eine Beurlaubung des Studiums sinnvoll ist. In dieser Zeit können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung (über SGB II oder SGB XII) beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Wenn Sie dazu Rat wünschen: Die Sozialberatung unterstützt Sie.
Studieren mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung
Studierendenwerk:
Das Team der Sozialberatung.
Dieses erreichen Sie telefonisch unter: Tel (06151) 16298-59, und -60
Für schriftliche Beratung nutzen Sie bitte unsere Online-Beratungsstelle
Auf Wunsch können Sie auch Termine für Videoberatung vereinbaren oder für persönliche Gespräche.
Für die offenen Sprechstunden brauchen Sie keinen Termin. Die aktuellen Zeiten dafür finden Sie auf unserer Webseite der Sozialberatung.
Ansprechpartner an der TU Darmstadt:
Sabine Hopp - Projekt Handicap
Webseite Projekt Handicap
Beauftragte für Studium einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung
Webseite Studieren mit Behinderung
Ansprechpartner an der Hochschule Darmstadt:
Webseite Studieren mit Beeinträchtigung
Wenn Sie auf Assistenz angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung.
Falls diese Mittel die Kosten nicht decken, können Studierenden zusätzlich Hilfen zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Landespflege- und Landesblindengeld sind ergänzende Leistungen.
Umfangreiche Informationen sind auf den Seiten des Deutschen Studentenwerk (unser Dachverband) unter Studium mit Behinderung A bis Z zu finden.
Ruheraum an der TU Darmstadt
- Stadtmitte, Altes Hauptgebäude, S1/03, Raum 79.
- Den Schlüssel erhalten Sie an der Pforte
- Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 08:00–18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage
- Sanitäts-, Still- und Ruheräume
- für die Schließberechtigung wenden Sie sich bitte an Isabell Schader · E-Mail · Tel (06151) 533-60310
- Eltern-Kind-Räume
- Position der Sanitäts-,... und Eltern-Kind-Räume: siehe Flyer Familienfreundlicher Campus Hochschule Darmstadt
in den Mensen des Studierendenwerks
- Mensa Stadtmitte, Otto-Berndt-Halle > Eltern-Kindraum im 1. OG, rechts oberhalb der Bühne
- geöffnet, wenn die Mensa insgesamt geöffnet ist
- Mensa Stadtmitte, Sanitätsraum auf dem Flur des Wohnservice im 1.OG
- geöffnet, wenn die Mensa insgesamt geöffnet ist
- Mensa Lichtwiese, Eltern-Kind-Raum
- geöffnet, wenn die Mensa insgesamt geöffnet ist
Als Studierende der TU Darmstadt wenden Sie sich bitte an:
Gabriele Pfeiffer
E-Mail: Gabriele.pfeiffer@tu-darmstadt.de
Tel (06151) 1627010
https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/servicestelle/index.de.jsp
Als Studierende der Hochschule Darmstadt wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: helpdesk@h-da.de
Tel (06151) 5335551
https://h-da.de/teilzeit
Auf der jeweiligen Webseite finden Sie auch die Formulare für den Antrag auf ein Teilzeit-Studium.
Internationale Studierende - mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen
Die Juristin Prof. Dr. jur. Dorothee Frings beantwortet Fragen aus folgenden Feldern:
- Aufenthaltsrechtliche Fragen
- Beratung
- Krankenversicherung, Gesundheits- und Pflegeleistungen
- Teilhabeleistungen für Studierende mit Behinderung
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Anerkannte Schwerbehinderung
Nachzulesen in der Broschüre "Welche sozialrechtlichen Ansprüche haben Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten aus Drittstaaten?" (pdf)
Wohnen und Mobilität mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung
Für Mieter*innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, hat das Studierendenwerk Darmstadt Zimmer eingerichtet, die über einen Fahrstuhl erreichbar sind und mit speziellen Türen und Sanitäreinrichtungen ausgestattet sind.
Unsere Neubauten sind alle barrierefrei, wie beispielsweise die folgenden Wohnanlagen:
Die Wohnanlage Berliner Allee bietet Wohngemeinschaften mit 2 bis 3 Bewohner:innen. Weitere Informationen über diese Wohnanlage und deren Preise können auf der Website gefunden werden (siehe Link weiter oben).
Wohnheim "Lux" in der Nieder-Ramstädter Str. (Nähe Campus TU Lichtwiese)
Auch im neu sanierten Alfred-Messel-Weg Karlshof haben wir barrierefreie Zimmer. Dort können Sie in Wohngemeinschaften mit 2 bis 6 Bewohner:innen zusammen wohnen. Auf der Webseite zur Wohnanlage Alfred-Messel-Weg Karlshof erhalten Sie weitere Details und Bilder dieser Wohnanlage.
Viele andere unserer Wohnanlagen sind zudem barrierearm.
Sie können Ihre Behinderung bei der Online Bewerbung für eine unserer Wohnanlagen angeben. Bitte nutzen Sie dafür das Feld "Hinweise".
Am besten schildern Sie die Auswirkungen ihrer Behinderung/chronischen Erkrankung, bspw. einen ebenerdigen Zugang, einen Stellplatz für eine Gehhilfe/Rolli, Lichtsignale, ...
Bitte kontaktieren Sie zusätzlich das Team des Wohnservice (persönlich, per E-Mail oder telefonisch) und weisen darauf hin, dass Sie sich für ein Zimmer beworben haben.
Bitte bringen Sie Nachweisdokumente über Ihre Beeinträchtigung mit, wenn Sie zu einem persönlichen Termin von uns eingeladen werden (Behindertenausweis, Krankenhausbericht, ...).
Ja, das ist möglich, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung Anspruch auf Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Dann können Sie sich von dem Semesterbeitrag den Anteil für das Semesterticket zurückerstatten lassen.
Die Rückerstattung läuft über den AStA ihrer Hochschule (Allgemeiner Studierendenausschuss). Dieser benötigt dafür als Nachweis den Behindertenausweis und die gültige Wertmarke. Die Wertmarke bekommt man beim Versorgungsamt. Ideal ist es, wenn die Wertmarke mit dem Semester beginnt, also zum 1. April bzw. 1. Oktober.
Nach dem Studium: Berufseinstieg mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung
Career Center, Hochschulteam und Arbeitsagentur
Auch angehende Absolvent/innen mit Beeinträchtigungen sollten Kontakt zu den Career Services der eigenen Hochschule und zu dem Hochschulteam der Arbeitsagentur aufnehmen.
Career Services bereiten auf Hochschulseite durch Anbahnung von Firmenkontakten und durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen den Einstieg in den Beruf vor. Auch das Hochschulteam der Arbeitsagentur berät, vermittelt und bietet Workshops zu unterschiedlichen Themen an.
Vermittlungsservice Schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachververmittlung (ZAV)
Der Arbeitgeberservice unterschützt auch schwerbehinderte Hochschulabsolvent:innen. Er hilft bei der Suche nach einer ihren Qualifikationen entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeit.
Angebote des ZAV:
- unterbreiten geeigneter Stellenangebote
- betreibt gezielte Stellenakquise in ihrem bundesweiten Netzwerk aus Unternehmen und Organisationen
- erschließt unter Umständen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten, indem er Projekte initiiert
- Im persönlichen Gespräch werden die Möglichkeiten zur Unterstützung und Förderung geklärt.
Die ZAV hat einen Leitfaden für Arbeitssuchende mit Beeinträchtigung "Erfolgreich bewerben!" herausgegeben und bietet Online-Bewerbungs-Trainings: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zavde/schwerbehinderte-akademiker-arbeitnehmer-service
Das iXNet – ein digitales inklusives Expert*innen-Netzwerk
bietet Vernetzung, Austausch und Beratung.
Das Netzwerb bietet auch immer wieder Online-Veranstaltungen an. Beispielsweise zu "Behinderung im Bewerbungs- und Auswahlverfahren", "Barrierefrei Existenzgründen/Selbstständigkeit".
Darüber informieren Sie auf deren Webseite: https://ixnet-projekt.de/
Das Projekt iXNet wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen. Genauer gesagt vom Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker*innen (AGS-SBA) der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).










