Aufstiegs(Meister)-BAföG

Aufstiegsförderung

Aufstiegs-BAföG in Hessen versehentlich doppelt ausgezahlt - Fehler wird derzeit behoben

Wiesbaden. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das so genannte Aufstiegs-BAföG, ist für Juli versehentlich doppelt an die hessischen Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt worden. Grund dafür war ein Zusammentreffen von Fehlern im Arbeitsablauf der zuständigen Dienstleister. Betroffen sind rund 2.000 Personen. Inzwischen wurden Bankrückrufe veranlasst. Sie verpflichten die Empfängerbanken, den Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Rückruf der Überweisung zu informieren. Die betroffenen AFBG-Bezieherinnen und -bezieher sind laut Sozialgesetzbuch zur Rückzahlung verpflichtet.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat zusammen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und mit den Dienstleistern die Abläufe unmittelbar überprüft und zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart.

[Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vom 6.7.2026]

 


 

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Wer sich beruflich weiterbilden will, muss in aller Regel viel investieren: Arbeit, Zeit, Engagement und Geld sind nötig, um sich zusätzlich zum Beruf erfolgreich zu Handwerks- und IndustriemeisterInnen, zu Fachkaufleuten, zu BetriebswirtInnen oder ähnlichen Abschlüssen zu qualifizieren. Zumindest die finanzielle Situation kann sich mit Hilfe des sogenannten "Aufstiegs-BAföG´s" durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz entspannen.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG unter www.aufstiegs-bafoeg.de

 

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