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FAQ: Leben und Studieren in Darmstadt
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Internationale Studierende
Das Studierendenwerk Darmstadt hat vielfältige Angebote für alle (internationalen) Studierenden der h_da und der TU Darmstadt. Egal, ob Student*in, Studienkollegiat*in, Studienbewerber*in, Austauschstudierende oder PHD-Student*in.
Diese Angebote und hilfreiche Informationen stellen wir Ihnen hier kurz vor.
Sie sind bei uns herzlich willkommen!
Video-Tipp zum Thema Finanzierung:
Tipps für internationale Studierende – Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland“ (YouTube)
Inhalte:
- Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung
- rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben für internationale Studierende
- Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland
- Extra zum Thema Corona: die wichtigsten Informationsquellen zum Studieren in der Pandemie
Nebenjob
Ein Nebenjob bietet für internationale Studierende in Deutschland die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, Deutschland kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und die Finanzierung des Studiums zu ergänzen. Flyer „Jobben für internationale Studierende“ stellt aufenthalts-, sozial und arbeitsrechtliche Regulierungen übersichtlich und in einfacher Sprache dar.
Aktuelle Info für Internationale Studierende auf Jobsuche
Leider ist es in Darmstadt derzeit schwierig eine rechtzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde Darmstadt zu bekommen.
Daher wollen wir über die Übergangslösung und deren rechtliche Vorgaben informieren. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltstitels um eine Verlängerung bemüht haben und das nachweisen können.
Was ist dafür nötig?
Um die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis (Fiktionswirkung) zu bewahren ist es wichtig, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erstmal formlos beantragt wird: per E-Mail oder per Post. In dieser E-Mail/ dem Brief geben Sie bitte ihre Passnummer und ihr Geburtsdatum an. Bitten Sie in dem Schreiben darum den Antrag sowie die Liste der Unterlagen für die Beantragung der Verlängerung an ihre aktuelle Adresse gesendet zu bekommen.
Wenn Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis bemüht haben, behält diese erstmal eine Fiktionswirkung (§81 Absatz 4 des Aufenthaltgesetzes) bis eine Entscheidung über die Verlängerung stattgefunden hat. Dies bestätigt auch die Ausländerhörde auf der Webseite: https://www.darmstadt.de/rathaus/online-dienste/auslaenderbehoerde-darmstadt siehe Überschrift "Aufenthaltstitel / Reiseausweis / Dokumente", Frage "Mein Aufenthaltstitel läuft demnächst ab - Was kann ich tun?").
Sie sollten in der Regel eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt bekommen und müssen dann warten, bis Sie von der Ausländerbehörde das Formular und die Liste der Unterlagen bekommen (gerne können Sie vorab schon alles vorbereiten, z.B. Finanzierungsnachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Versicherungsnachweis usw.). Sie bekommen ein Termin nur nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben und diese geprüft worden sind. Dann kann die Gebühr bezahlt werden und Sie erhalten den Termin zur Bestellung Ihrer Aufenthaltskarte.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne auch an unsere Sozialberatung.
An dieser Stelle sind die Formulierungen leider sehr bürokratisch, da sie rechtlich gültig sein müssen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung, oder das International Office ihrer Hochschule.
Mit dem rechtzeitigen Eingang einer Anfrage auf Verlängerung des Aufenthaltstitels (z.B. in Form einer E-Mail in der die Studierenden sich um die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bemühen) und die darauf erhaltene automatische Antwort (E-Mail Reply) tritt im Falle eines vorangegangenen rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der rechtzeitigen Beantragung (vor Ablauf des Aufenthaltstitels bzw. innerhalb 90 Tagen nach rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet) der Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes die Fiktionswirkung gem. § 81 Abs. 3 S. 1 (Erlaubnisfiktion) oder Abs. 4 (Fortgeltungsfiktion) AufenthG ein.
Im Falle der Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels gilt der sodann meist mit Geltungsdauer abgelaufene Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit all seinen rechtlichen Wirkungen und Erlaubnissen fort. Studierende können auf dieser Grundlage eingestellt bzw. Arbeitsverträge verlängert werden, sofern der vorherige Aufenthaltstitel erkennen lässt, dass dem Studierenden die Beschäftigung erlaubt ist. Hierzu gilt es die Nebenbestimmungen der vorgelegten Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels sowie die rechtzeitige Antragsstellung zu prüfen.
Die rechtliche Grundlage dafür ist der §81 Aufenthaltsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html.