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Internationale Studierende
Das Studierendenwerk Darmstadt hat vielfältige Angebote für alle (internationalen) Studierenden der h_da und der TU Darmstadt. Egal, ob Student*in, Studienkollegiat*in, Studienbewerber*in, Austauschstudierende oder PHD-Student*in.
Sie sind bei uns herzlich willkommen!
Studienstart und erste organisatorische Schritte
- Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
- Zur An- und Ummeldung Ihrer Wohnung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die von Ihrer*m Vermieter*in ausgefüllt werden muss.
- Falls sie noch keinen Wohnraum haben, akzeptieren das Einwohnermeldeamt und die ABH übergangsweise auch eine Wohnungsgeberbestätigung von Hotels, Jugendherbergen oder Pensionen.
Bitte beachten Sie: Ohne Unterkunft keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, ohne Anmeldung kein Termin bei der ABH, ohne Termin bei der ABH keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeitserlaubnis.
Umzüge Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie im Folgenden oder auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt.
- Den Semesterbeitrag müssen Sie vor der Immatrikulation bezahlen. (Beachten Sie dabei die Semestertermine und Rückmeldefristen Ihrer Hochschule).
- Sie können den Betrag entweder bei einer Bank einzahlen (gebührenpflichtig) oder von einem Konto überweisen
- Überweisen Sie nicht von Ihrem Heimatland aus, das ist teuer & dauert oft lange.
- Sie müssen ein deutsches Bankkonto (Girokonto) eröffnen, um den Semesterbeitrag zu überweisen und ein Sperrkonto einzurichten.
- Viele Banken bieten für Studierende ein kostenloses Konto an
- Vorsicht:
- Das Girokonto zu überziehen, verursacht oft hohe Gebühren.
- An Fremd-Automaten Geld abzuheben kann mehrere Euro kosten.
- wenn Banken Überziehungskredite anbieten, haben diese häufig sehr hohe Zinsen.
- Bargeld abheben: informieren Sie sich vorher wo Sie bei Ihrer Bank Bargeld bekommen.
- Für das Einrichten eines Bankkontos benötigen Sie folgende Unterlagen: Pass, Immatrikulationsbescheinigung, Meldebestätigung.
- Richten Sie für regelmäßige Zahlungen (z.B. Miete, Krankenkassenbeitrag, Telefon, usw.) am besten einen Dauerauftrag ein oder bewilligen Sie einen Lastschrifteinzug.
- Für die Immatrikulation ist eine gültige Krankenversicherung (KV) Voraussetzung!
- Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Empfehlenswert ist eine gesetzliche KV. Diese kosten in der Regel etwa 140€/Monat (für Studierende bis 30 Jahre).
- Vorsicht: Private KV übernehmen nicht immer alle medizinischen Leistungen und werden nicht alle von der Ausländerbehörde akzeptiert. Außerdem müssen die medizinischen Leistungen und Medikamente häufig im Voraus bezahlt werden. Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt an. Erst dann erfährt die Ausländerbehörde, dass Sie in Deutschland angekommen sind.
- Vor Ablauf Ihres Einreisevisums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Falls Sie Unterstützung benötigen, bieten folgende Stellen eine Begleitung an:
Aufenthalt während des Studiums
Aktuell kommt es bei den Ausländerbehörden zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zur Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Daher wollen wir über die Übergangslösung und deren rechtliche Vorgaben informieren. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltstitels um eine Verlängerung bemüht haben und das nachweisen können.
Was ist dafür nötig?
Um die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis (Fiktionswirkung) zu bewahren ist es wichtig, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erstmal formlos beantragt wird: per E-Mail oder per Post. In dieser E-Mail/ dem Brief geben Sie bitte ihre Passnummer und ihr Geburtsdatum an. Bitten Sie in dem Schreiben darum den Antrag sowie die Liste der Unterlagen für die Beantragung der Verlängerung an ihre aktuelle Adresse gesendet zu bekommen.
Wenn Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis bemüht haben, behält diese erstmal eine Fiktionswirkung (§81 Absatz 4 des Aufenthaltgesetzes) bis eine Entscheidung über die Verlängerung stattgefunden hat. Dies bestätigt auch die Ausländerhörde auf der Webseite: https://digitales-rathaus.darmstadt.de/kategorien/dienstleistungen/informationen-fuer-arbeitgebende siehe den Punkt "Erwerbstätigkeit abgelaufenen Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 4 AufenthG").
Sie sollten in der Regel eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt bekommen und müssen dann warten, bis Sie von der Ausländerbehörde das Formular und die Liste der Unterlagen bekommen (gerne können Sie vorab schon alles vorbereiten, z.B. Finanzierungsnachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Versicherungsnachweis usw.). Sie bekommen ein Termin nur nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben und diese geprüft worden sind. Dann kann die Gebühr bezahlt werden und Sie erhalten den Termin zur Bestellung Ihrer Aufenthaltskarte.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne auch an unsere Sozialberatung.
An dieser Stelle sind die Formulierungen leider sehr bürokratisch, da sie rechtlich gültig sein müssen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung, oder das International Office ihrer Hochschule.
Mit dem rechtzeitigen Eingang einer Anfrage auf Verlängerung des Aufenthaltstitels (z.B. in Form einer E-Mail in der die Studierenden sich um die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bemühen) und die darauf erhaltene automatische Antwort (E-Mail Reply) tritt im Falle eines vorangegangenen rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der rechtzeitigen Beantragung (vor Ablauf des Aufenthaltstitels bzw. innerhalb 90 Tagen nach rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet) der Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes die Fiktionswirkung gem. § 81 Abs. 3 S. 1 (Erlaubnisfiktion) oder Abs. 4 (Fortgeltungsfiktion) AufenthG ein.
Im Falle der Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels gilt der sodann meist mit Geltungsdauer abgelaufene Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit all seinen rechtlichen Wirkungen und Erlaubnissen fort. Studierende können auf dieser Grundlage eingestellt bzw. Arbeitsverträge verlängert werden, sofern der vorherige Aufenthaltstitel erkennen lässt, dass dem Studierenden die Beschäftigung erlaubt ist. Hierzu gilt es die Nebenbestimmungen der vorgelegten Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels sowie die rechtzeitige Antragsstellung zu prüfen.
Die rechtliche Grundlage dafür ist der §81 Aufenthaltsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html.
Finanzierung
Video-Tipp zum Thema Finanzierung:
"Tipps für internationale Studierende – Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland" (YouTube)
Inhalte:
- Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung
- rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben für internationale Studierende
- Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland
Vor Einreise klären: Stellen Sie sicher, dass Ihr Lebensunterhalt finanziert ist. Für die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dies nachweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).
Nachweismöglichkeiten:
- Sperrkonto: Ein spezielles Konto einrichten, auf dem ein Betrag hinterlegt wird, der mindestens 12* dem monatlichen BAföG-Förderungshöchstsatz entspricht. Von diesem Konto dürfen Sie monatlich einen festgelegten Betrag abheben.
- Bürgschaft: Unwiderrufliche Bürgschaft bei einer deutschen Bank.
- Verpflichtungserklärung:
- Von einer in Deutschland lebenden Person (§ 68 AufenthG).
- Von einer im Ausland lebenden Person über eine deutsche Auslandsvertretung (z.B. Botschaft).
- Stipendium: Nachweis über monatliche Geldleistungen in Höhe des BAföG-Höchstsatzes
Bitte beachten Sie:
Falls Sie noch kein deutsches Bankkonto haben, sollten Sie für die ersten Monate genügend Bargeld mitbringen, da nicht überall Kartenzahlung akzeptiert wird. Überweisungen aus dem Ausland dauern oft lang und sind meist mit hohen Kosten verbunden. Lassen Sie sich für alle wichtigen Barzahlungen eine Quittung geben.
Für Nicht-EU-Studierende:
- Sie haben nur eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis in Deutschland, die nicht zur Finanzierung des Studiums gedacht ist. Sie dürfen erst arbeiten, wenn Ihr Visum dies erlaubt.
- Die Grundfinanzierung des Studiums muss vor der Einreise gesichert sein, da dieser Nachweis regelmäßig bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verlangt wird.
- Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Förderung.
- Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie bei comeTOgether und unter der Linksammlung Studienfinanzierung
- Sie können sich außerdem bei unserer Sozialberatung und im Servicepoint der Studienfinanzierung beraten lassen.
Für deutsche und europäische Studierende:
FAQ Jobben - Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie z.B. welche Beschäftigungsformen es gibt, wie sich ein Job auf das BAföG auswirkt und was in Bezug auf Kindergeld zu beachten ist, …




