BAföG

BAföG - sozial gefördert studieren

 

Denken Sie bereits jetzt an Ihren BAföG-Folgeantrag für eine Weiterförderung ab April 2024. Wer seinen Antrag bis zum 31.01.2024 eingereicht hat, hat sehr gute Chancen, dass dieser rechtzeitig bewilligt wird. Natürlich erhalten auch spätere Anträge die volle Auszahlung, allerdings kann es bei dem hohen Antragsaufkommen, dann zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Häufig gestellte Fragen zum BAföG  (FAQ)

 Antrag stellen lohnt sich!

Besonders für Erstsemester ist es wichtig, ihren BAföG-Erstantrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie ab Beginn des Semesters auch die Förderung erhalten können.

Daher unser Rat an Erstsemester: BAföG-Antrag nicht erst zu Beginn der Lehrveranstaltungen stellen!

 

Zum 01.08.2022 gilt die 27. BAföG-Gesetzesänderung. Damit erhalten wir u. A. einige Änderungen zum Förderungs-Höchstsatz, den Freibeträgen für das Einkommen der Eltern, dem eigenen Vermögen und dem Alter bei Beginn der Studiums. Hier gibt's mehr.

 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen seit 1971 Bildungschancen. Das BAföG unterstützt Studierende, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie ein ihren Eignungen und Interessen entsprechendes Studium zu absolvieren.

BAföG - Kurzinformationen des Deutschen Studentenwerks

BAföG - Informationen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst

BAföG - Kompaktinformationen zur Ausbildungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

Das Studierendenwerk Darmstadt ist zuständig für die

  • Technische Universität Darmstadt (TU)
  • Hochschule Darmstadt (h_da)
  • Evangelische Hochschule Darmstadt (EHD)
  • Wilhelm-Büchner-Hochschule

    Hinweis: Studiengänge an der Wilhelm Büchner Hochschule, die in Präsenzform und in Vollzeit angeboten werden, sind nach dem BAföG förderungsfähig. Alle anderen Studiengänge sind so konzipiert, dass sie nebenberuflich in Teilzeit absolviert werden können. Daher ist die Förderung der Studiengänge an dieser Hochschule nicht möglich (§ 2 Abs. 5 BAföG - Förderung nur für Vollzeitstudiengänge).

Das Studierendenwerk Darmstadt bearbeitet kein Schüler-BAföG! Bitte Anfragen an die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und Städten richten. (z. B. Landkreis Darmstadt: kreisverwaltung@ladadi.de oder Stadt Darmstadt www.darmstadt.de/).

BAföG:

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Bitte mailen Sie Ihr Anliegen an die E-Mail-Anschrift der Abteilung Studienfinanzierung bafoeg@stwda.de oder direkt an Ihre Sachbearbeiter*in.

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