FAQ BAföG nach der Fusion
Ab dem 1.4. 2026 wird aus der Evangelischen Hochschule Darmstadt (EHD) und der CVJM Hochschule die Evangelische Hochschule Hessen (EHH).
Allgemeines zur Fusion und BAföG
Nein. Die Fusion der EHD und der CVJM Kassel zur Evangelischen Hochschule Hessen hat keinen Einfluss auf Ihren grundsätzlichen BAföG-Anspruch. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Förderhöhen bleiben unverändert.
Nein. Erst beim nächsten regulären Folgeantrag (der nach dem 1.4. gestellt wird) ist das Studierendenwerk Darmstadt für Sie zuständig.
Zuständiges BAföG Amt
Ab dem 1.4.2026 ist ein zentrales BAföG-Amt für alle Studierenden der neuen Hochschule zuständig. Und zwar das
Studierendenwerk Darmstadt
Studienfinanzierung
Mensa Lichtwiese
Peter-Grünberg-Str. 3
64287 Darmstadt
Für alle vorher gestellten und auch schon laufenden Anträge ist noch das Studierendenwerk Kassel zuständig.
Ja. Alle Studierenden, unabhängig vom Studienbeginn, werden künftig vom neuen zuständigen BAföG-Amt betreut.
Telefonische Sprechstunden:
Jede*r Mitarbeiter*in bietet wöchentlich mehrere Sprechstunden an. Die jeweiligen Tage und Telefonnummern finden Sie bei den Kontaktdaten der Zuständigen
Persönlicher Besuch:
Studierendenwerk Darmstadt
Studienfinanzierung
Mensa Lichtwiese
Peter-Grünberg-Str. 3
64287 Darmstadt
Persönliche Beratung am Servicepoint: offene Sprechstunde mittwochs, 13-14Uhr
Oder nach persönlicher Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Postanschrift:
Studierendenwerk Darmstadt
Studienfinanzierung
Postfach 10 13 21
64213 Darmstadt
Antragstellung und Formulare
Bitte geben Sie ab dem 1.4.2026 ausschließlich den Namen der neuen Evangelischen Hochschule Hessen an – auch wenn Ihr Studiengang ursprünglich an einer der Vorgängerhochschulen angesiedelt war.
Nein. Die erforderlichen Unterlagen bleiben gleich (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, Einkommensnachweise).
Ja. Die Evangelische Hochschule Hessen stellt aktualisierte Immatrikulationsbescheinigungen mit dem neuen Hochschulnamen aus. Diese sind für BAföG-Anträge gültig.
Laufende Förderung und Zahlungen
Nein. Höhe und Auszahlungstermine Ihrer Förderung bleiben unverändert, sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse nicht ändern.
In der Regel nicht. Änderungen aufgrund der Fusion werden hochschulseitig abgestimmt.
Persönliche Änderungen (z. B. Fachwechsel, Urlaubssemester) müssen Sie weiterhin selbst melden.
Studiengang, Fachwechsel und Standort
Nein. Wenn sich lediglich der Name oder die organisatorische Zuordnung Ihres Studiengangs ändert, gilt das nicht als Fachwechsel im BAföG-Sinn.
Der Studienort allein ist für BAföG nicht entscheidend. Wichtig ist die neue Hochschule als rechtliche Institution.
Beratung und Unterstützung
Sie können sich wenden an:
- das zuständige BAföG-Amt
Studierendenwerk Darmstadt
Studienfinanzierung
Mensa Lichtwiese
Peter-Grünberg-Str. 3
64287 Darmstadt - die Studienberatung oder das Studierendenservicezentrum der neuen Hochschule
- die BAföG-Beratungsangebote der Studierendenvertretung
