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Studium und Pflegeaufgaben
Zahlen und Fakten
- In Deutschland gibt es fast fünf Millionen Pflegebedürftige (Stand 2021). Der überwiegende Teil wird Zuhause - meist von Angehörigen - versorgt.
- Unter den Studierenden liegt der Anteil Pflegende*r bei fünf bis zehn Prozent (je nach Untersuchung).

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Sind Sie betroffen und kümmern sich um jemanden – erledigen Einkäufe, helfen im Haushalt, erledigen Botengänge/Anträge oder übernehmen bereits pflegerische Tätigkeiten?
Pflegende*r Angehörige*r zu sein, kann auch zum Studienabbruch führen. Rechtzeitige Informationen einzuholen, frühzeitige Schritte der Entlastung und Unterstützung für den Alltag und im Studium zu gehen, kann dies vermeiden.
Hier können Sie sich über dieses Thema informieren. Für weitere Fragen melden Sie sich gerne an das Team der Sozialberatung. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Wenn Pflege plötzlich nötig ist
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Schlafanfall kann das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Die pflegebedürftige Person rückt in den Mittelpunkt.
Bei einem plötzlichen Pflegefall muss ich vielleicht ganz kurzfristig eine Versorgung organisieren, so dass mein Studienalltag unterbrochen werden muss… Es stellen sich Fragen wie: ist das zuhause leistbar, was ist zu tun, wie gestaltet man die zukünftige Versorgung, wer kann unterstützen... und Vieles ist zu regeln.
Die Betreuung und Pflege von Angehörigen kann eine hohe Belastung sein. Es ist wichtig, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Niemand wird in dieser Situation allein gelassen. Es gibt Anlaufstellen, die unterstützen, die weiteren Schritte zu organisieren um beides – die Sicherstellung der Versorgung des nahen Angehörigen als auch das Studium – zu klären.
Fragen der Versorgung des nahen Angehörigen stehen im Vordergrund. Wo finde ich Unterstützung, wo informiere ich mich über Versorgungsmöglichkeiten und anderes? Welche Leistungen gibt es? Hausärzte und Pflegestützpunkte sind wichtige Adressen (dazu mehr unten).
Bei der Frage „Wie kann ich diese Herausforderung mit dem Studium vereinbaren?“ sind erste Anlaufstellen auf dem Campus:
Das Familienbüro der h_da bietet regelmäßig Seminare zu diesem Thema an: "Vereinbarkeit Pflege und Beruf/Studium"
Servicestelle Familie der TU Darmstadt
Sozialberatung des Studierendenwerk
Allgemeines zum Thema Pflege
Erst ein Pflegegrad leitet einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ab. Er definiert die Schwere der Pflegebedürftigkeit und ist bei der Pflegekasse des nahen Angehörigen zu beantragen. Den Antrag können auch Angehörige stellen, es ist aber meist notwendig, dass die Person, um die es geht, einverstanden ist.
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse kommt ein*e Gutachter*in vorbei, um den Pflegegrad zu prüfen. Der Umfang der Leistungen (Pflegegeld, Leistungen eines ambulanten Dienstes, Kurzzeitpflege u.a.) hängt vom Pflegegrad ab.
Der Pflegegrad kann auch als Nachweis für studienrelevante Themen sowie für Leistungen nach dem BAföG wichtig sein.
Pflegende Angehörige sind mit zunehmender Pflege ihres nahen Angehörigen physisch und psychisch stark belastet. Sorgen Sie daher möglichst früh für Entlastung für sich selbst – auch wenn Sie derzeit Studium, Alltag und Pflege (noch) koordiniert bekommen. Als pflegender Angehöriger stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Sie helfen und bieten Entlastung. Hier sind einige hilfreiche Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:
Pflegeberatung gibt es bei der Pflegekasse oder bei den Pflegestützpunkten Ihres Wohnortes. Hier finden Sie eine entsprechende Beratungsstelle an Ihrem Wohnort oder Sie informieren sich online.
Pflegestützpunkte (Bundesgesundheitsministerium.de)
Online-Ratgeber Pflege (Bundesgesundheitsministerium.de)
Entlastung bei den Pflegeaufgaben: durch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege können pflegende Angehörigen sich selbst eine Auszeit gönnen und neue Energie tanken.
Pflegedienste unterstützen bei der täglichen oder wöchentlichen Versorgung.
Austausch mit anderen: In Selbsthilfegruppen kann man sich mit Menschen, die ebenfalls Pflegeaufgaben haben austauschen, von Erfahrungen profitieren, praktische Tipps und Informationen sowie Unterstützung erfahren:
Selbsthilfebüro Darmstadt (paritaet-selbsthilfe.org)
Technische Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. Das können ein Hausnotrufsystem, ein Duschstuhl, ein Pflegebett und weitere spezielle Pflegehilfsmittel sein.
Ganz wichtig ist, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten, rechtzeitig Hilfe anzunehmen, um Überforderung zu vermeiden. Soziale Kontakte und die eigenen Hobbies helfen, Energie zu tanken.
Pflegestützpunkte:
Pflegestützpunkte sind eine kostenlose und unabhängige erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie helfen bei der Antragstellung eines Pflegegrads und bieten oft auch einen Überblick über Unterstützungs- und Selbsthilfeangebote in der Region.
Pflegestützpunkt Darmstadt · Webseite Pflegestützpunkt Darmstadt · E-Mail
Pflegestützpunkt des Landkreises Darmstadt-Dieburg · Webseite des Pflegestützpunkt LaDaDi · E-Mail
Weitere Anlaufstellen in Darmstadt und dem Landkreis:
Datenbank des Frauenbüros der Stadt Darmstadt für Dienste der Familienpflege/ Haushaltshilfe/Wohnen und Versorgung
familien-willkommen.de |Familienpflege
familien-willkommen.de |Wohnen | Versorgung
Selbsthilfebüro Darmstadt
Koordiniert und gibt einen Überblick über Selbsthilfegruppen
Im Online-Ratgeber-Pflege des Bundesgesundheitsministeriums finden sich viele Erklärungen zu allen für Angehörige relevanten Themen vom Pflegegeld über das Antragsverfahren bis zur Einstufung des Pflegegrades. Das Bundesministerium bietet unter www.pausentaste.de ein Portal für junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung.
- wir pflegen! - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. · Webseite (wir pflegen e.V.)
Das bundesweite Netzwerk wir pflegen! ist eine Interessenvertretung pflegender Angehörige. Es bietet u.a. bundesweite und digitale Selbsthilfe-Angebote.
Die Verbraucherzentrale informiert über vielfältige Themen und Anlaufstellen rund um die Pflege zuhause: über die Dienste in der Pflege, über dementielle Erkrankungen, über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Leistungen der Pflegekasse, Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen uvm.
Website für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Eltern und/oder andere Angehörige pflegen
"Rund 479.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland kümmern sich um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt junge Pflegende mit gezielter Beratung und Information."
Studium und Pflege
Ein Studium und die Pflege eines nahen Angehörigen miteinander zu vereinbaren, kann eine große Herausforderung sein. Es erfordert Organisation, Flexibilität und Unterstützung, um beidem gerecht zu werden. Oftmals müssen Studierende, die sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, zusätzliche Belastungen bewältigen und ihre Zeit effizient einteilen. Beides zu vereinbaren ist dennoch möglich.
Warten Sie nicht darauf, dass sich Noten verschlechtern, Abgabetermine verstreichen oder Sie selbst krank werden. Durch das rechtzeitige Einholen von Informationen und die Organisation frühzeitiger Maßnahmen zur Entlastung (und Unterstützung) im Alltag sowie im Studium kann dies vermieden werden. Die Sozialberatung oder die Familienbüros der Hochschulen können dazu beraten.
Die Möglichkeiten hängen von den Prüfungsordnungen ihrer Hochschule ab. Optionen sind bspw. ein Antrag auf Nachteilsausgleich, Befreiung von Anwesenheitspflichten bei Seminaren u.ä., ein Wechsel vom Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium, die Finanzierung durch BAföG oder eine Beurlaubung des Studiums. Das Familienbüro der h_da, die Servicestelle Familie der TU oder direkt die Studienbüros können Ihnen genaueres sagen.
Familienbüro der h_da.de · Informationen für Studierende zum Thema Pflege
Zunächst ist es wichtig, frühzeitig die Situation als pflegende*r Angehörige*r mit Dozent*innen, dem Studien- oder dem Familienbüro zu besprechen. Geht es um konkrete Dinge, wie beispielsweise das Verlängern von Fristen für Studienarbeiten, sprechen Sie am besten mit der/dem Dozent*in oder den Studienkoordinator*innen. Das kann eventuell persönlich geregelt werden.
Geht es um mehr Zeit bei Prüfungen, das Verschieben oder einem kurzfristigen Rücktritt von Prüfungen oder um die Änderung des Prüfungsformates kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Dies sehen die allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Hochschulen vor. Der Antrag ist beim Studienbüro einzureichen. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Prüfungsausschuss. Sowohl die Sozialberatung des Studierendenwerks als auch die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen der Hochschulen beraten dazu.
Das Thema Nachteilsausgleich ist meist im Kontext "Studieren mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen" beschrieben:
FAQ zum Thema Nachteilsausgleich (Studierendenwerk Darmstadt)
Als pflegende*r Angehörige*r eines nahen Angehörigen ist ein Wechsel in ein Teilzeitstudium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies erfordert die Zustimmung des Studiengangs und eine entsprechende Bescheinigung der Pflegekasse. Für den Antrag auf Teilzeitstudium sind Fristen zu beachten.
Anlaufstellen für Informationen zum Teilzeitstudium sind an der jeweiligen Hochschule unter diesen Links zu finden:
Familienbüro der h_da.de · Informationen für Studierende zum Thema Pflege
Servicestelle Teilzeitstudium (TU Darmstadt)
Achtung:
- Studierende im Teilzeitstudium verlieren ihren Anspruch auf BAföG. Sie können allerdings einen Antrag auf Bürgergeld und/oder andere Sozialleistungen stellen. Dazu kann Sie die Sozialberatung des Studierendenwerks beraten.
- Die Kombination aus Teilzeitstudium und Werkstudenten-Job ist sozialversicherungsrechtlich nicht möglich. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben oder aufnehmen wollen, sollten Sie gutabwägen, welcher Schritt für Sie persönlich der richtige ist. Die Sozialberatung oder auch die Ansprechpartner ihrer Hochschule zum Thema Teilzeitstudium können Sie dazu beraten.
Als pflegende*r Angehörige*r ist es möglich, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Urlaubssemester beantragen. Der Antrag ist mit einem entsprechenden Nachweis (ärztliche Bescheinigung/ Nachweis des Pflegegrades der zu pflegenden Person) an der h_da/TU Darmstadt zu stellen.
Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an Vorlesungen/Prüfungen nicht erforderlich. Eventuelle Prüfungsanmeldungen zu Wiederholungsprüfungen werden ausgesetzt. Dennoch können Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen oder Studien-/ Prüfungsleistungen erbringen. Dazu zählt auch die Versorgung und Betreuung eines pflegenden Angehörigen.
Details über die Antragstellung und die entsprechenden Beratungsstellen sind hier zu finden:
Beurlaubung / Urlaubssemester (TU Darmstadt)
Achtung: Während des Urlaubssemesters kann kein BAföG bezogen werden. Stattdessen können unter bestimmten Voraussetzungen das Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beantragt werden. Wenden Sie sich bei Fragen dazu an die Sozialberatung des Studierendenwerks Darmstadt.
Wenn Sie BAföG berechtigt sind und einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 in seinem Zuhause oder bei Ihnen pflegen kann sich das auf die Förderungsdauer Ihres BAföG-Anspruchs auswirken. Nahe Angehörige sind Eltern, Schwieger-/Großeltern, Lebenspartner*in, Kinder und Geschwister.
Mit einem formlosen Antrag, einer ärztlichen Bescheinigung und einer Darlegung der Gründe kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Anlaufstelle ist die Studienfinanzierung des Studierendenwerks.
Sozialberatung des Studierendenwerks
Das Familienbüro der h_da bietet regelmäßig Seminare zum Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruft/Studium an. Nähere Informationen: Familien an der Hochschule Darmstadt (h-da.de)
TU Darmstadt: Servicestelle Familie
TU Darmstadt: Beauftragter für Fragen zum Studium mit Behinderung