Der Antrag auf Untervermietung muss frühestmöglich, spätestens aber 14 Tage vor Beginn der Untervermietung beim Studierendenwerk Darmstadt vorliegen. Die Unter- bzw. Zwischenvermietung ist ausschließlich an eingeschriebene Studierende der Technischen Universität Darmstadt und Hochschule Darmstadt gem. der Belegungsordnung erlaubt.
Die schriftliche Kenntnisnahme von WG Bewohnern/Bewohnerinnen ist unabdingbare Voraussetzung für die Zustimmung zur Untervermietung durch das Studierendenwerk. Anträge ohne erforderlichen Nachweise und mit fehlenden Unterschriften können nicht genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Downloads.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der/die Untermieter*in nach Ablauf der Untermiete keinen Anspruch auf das Zimmer bzw. das Apartment hat.
Unabhängig vom Grund der Untervermietung muss in jedem Fall immer die Kopie des Semestertickets des Zwischenmieters und die unterzeichneten Richtlinien eingereicht werden.
Im Fall einer studienbedingten Untervermietung sind weitere Nachweise (Praktikumsvertrag, letter of acceptance etc.) einzureichen.