Corona-Pandemie: BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft - von April 2021 bis September 2021 - erneut Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit Zuschüssen. Die Zuschüsse werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab Donnerstag, 01. April 2021, ausschließlich online beantragt werden.
Online-Beantragung hier: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQ's deutsch
Technische Hinweise Antragsstellung
Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an Ihr Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort.
Presse-Mitteilung Deutsches Studentenwerk vom 01.04.2021
Presse-Mitteilung Deutsches Studentenwerk vom 01.04.2021
Weitere Hilfe
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat bekannt gegeben: Aufgrund der Corona-Krise in Not geratene deutsche und ausländische Studierende können ein Darlehen beantragen (das nur bei Rückzahlung bis zum 31.12.2021 zinslos ist).
Das Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro im Monat wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die dafür notwendige Antragstellung und Legitimierung kann über die Studierendenwerke als zertifizierte Vertriebspartner der KfW erfolgen.
Weitere Informationen zur Antragstellung (KfW-Studienkredit) finden Sie hier.