Überbrückungshilfe – Antragstellung nicht mehr möglich

Überbrückungshilfe - Antragstellung nicht mehr möglich

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen ist am 30. September 2021 planmäßig ausgelaufen.

Eine Antragstellung nach dem 30.9.2021 ist nicht mehr möglich!

Studierende, die bis zum 30.9.2021 einen Antrag gestellt haben, können diesen weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten alle bis zum 30.9.2021 eingegangenen Anträge!

Pressemittelung vom 25.08.2021


Falls Sie finanzielle Hilfe benötigen oder über einen Kredit nachdenken steht Ihnen die Sozialberatung des Studierendenwerks mit Rat & Tat zur Seite. Die Sozialberatung ist bestens vernetzt und kann Ihnen für spezielle Fragen die richtigen Ansprechpartner nennen. Weiterhin unterliegen die Beraterinnen der Schweigepflicht und werden zusammen versuchen nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach Jobs benötigen, können Sie auf unserem Info-Portal spezielle Informationen zur Corona-Krise finden oder unser comeTOgether-Büro kontaktieren.

Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit Studium, Finanzen und Wohnen finden Sie hier.


 

Kontakt & Hilfe

BMBF-Hotline

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Tel.: 0800 26 23 003