Entlastungspakete

Entlastung für Studierende


REMINDER – EINMALZAHLUNG - Noch bis zum 30.09.2023 könnt ihr die 200,00 €-Einmalzahlung der Bundesregierung beantragen. Alle Infos dazu gibts unter www.einmalzahlung200.de

Ein Viertel der Studierenden hat die 200-Euro-Einmalzahlung für gestiegene Lebenshaltungskosten bisher nicht beantragt.


Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Das dritte Entlastungspaket, welches nicht nur BAföG-Empfänger*innen erreichen soll, stellt eine Einmalzahlung dar, welche beantragt werden muss. Die Beantragung läuft über eine digitale Plattform.

Update: 15.03.23 #Einmalzahlung

Zur Antragstellung für die #Einmalzahlung gibt es jetzt Infos und FAQs unter www.einmalzahlung200.de.

Seit 15.03.2023 ist die Antragstellung möglich und die ersten Auszahlungen haben bereits stattgefunden.

Was ist notwendig, um den Antrag zu stellen?

BundID-Konto unter https://id.bund.de anlegen.

Online-Ausweis einrichten per Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte oder Elster-Zertifikat.


Update: Heizkostenzuschuss II

Der zweite Heizkostenzuschuss gilt unter den gleichen Voraussetzungen wie der Heizkostenzuschuss I. Geändert hat sich nur der maßgebliche Zeitraum zur Bestimmung des Anspruchs, nämlich September 2022 bis Dezember 2022, sowie die Höhe der Auszahlung.

Ausgezahlt werden einmalig pauschal 345 Euro.

Die Auszahlung des HKZ II erfolgt am 15.03.2023.

Heizkostenzuschuss I

Was Berechtigte wissen sollten

Den Heizkostenzuschuss I haben BAföG-Geförderte erhalten, die für mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten sowie Auszubildende, die in diesem Zeitraum einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG bekommen haben.

Es wurden einmalig 230,00 € ausgezahlt.

Es war kein Antrag erforderlich. Der Zuschuss wird allen Berechtigten automatisch ausgezahlt.

Die Auszahlung des HKZ I ist am 12.09.2022 erfolgt.

Wichtig zu wissen! 

Wenn im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen wurde oder man als Mitglied in einer Hausgemeinschaft berücksichtigt wurde, wurde der Heizkostenzuschuss über den Wohngeldbezug gewährt!

 

Weitere Infos und FAQ

Kontakt

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Peter-Grünberg-Straße 3
64287 Darmstadt

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Telefon
Fax (06151)-96994337

Postanschrift:
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